Das bedeutet die Corona-Notbremse für die Castrop-Rauxeler

Coronavirus

Die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse soll am Samstag in Kraft treten. Für Castrop-Rauxelerinnen und Castrop-Rauxeler wird es einige Verschärfungen geben. Ein Überblick.

Castrop-Rauxel

, 21.04.2021, 17:55 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Münsterstraße in der Castrop-Rauxeler Innenstadt wird wieder wie leergefegt sein, wenn die Notbremse gilt. Der Einzelhandel muss wieder schließen.

Die Münsterstraße in der Castrop-Rauxeler Innenstadt wird wieder wie leergefegt sein, wenn die Notbremse gilt. Der Einzelhandel muss wieder schließen. © Marian von Hatzfeld

Der Bundestag hat am Mittwoch (21.4.) der Bundes-Notbremse zugestimmt. Bevor das Infektionsschutz-Gesetz mit seinen bundesweit geltenden Regeln in Kraft tritt, muss am Donnerstag noch der Bundesrat zustimmen. Je nach Inzidenz-Zahl bedeutet das einige Verschärfungen.

In Castrop-Rauxel liegt die Wocheninzidenz am Mittwoch bei 237,2, im Kreis mit 195,6 wie seit Tagen kurz unter der 200er-Marke. Bisher war die Inzidenz von 200 eine wichtige Marke. Mit der „Bundesnotbremse“ verliert diese aber an Bedeutung, denn viele schärfere Regeln gelten nun schon ab einer Inzidenz von 100. Es ist abzusehen, dass der Kreis Recklinghausen diesen Wert noch lange überschreiten wird.

Hier die wichtigsten Punkte, wie sie derzeit in Castrop-Rauxel gelten. Bereits am Samstag (24.4.) tritt das Gesetz in Kraft. Nach Bundestag und Bundesrat hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits am Donnerstag seine Unterschrift unter das Gesetz gesetzt. Jetzt könnte nur noch eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde das Gesetz oder Teile davon stoppen.

Schulen: Für die Frage Präsenz- oder Distanzunterricht ist kommende Woche nicht mehr die 200er-Inzidenz ausschlaggebend. Vielmehr gilt: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind wie bisher möglich. Der Distanzunterricht, der seit den Osterferien in Castrop-Rauxel und dem ganzen Kreis gilt, wird also erst einmal fortgesetzt.

Ausgangsbeschränkungen: Von 22 bis 5 Uhr dürfen auch Menschen in Castrop-Rauxel die Wohnung, das Haus oder ihr Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gibt es für Notfälle, Pflege und Betreuung oder Berufsausübung. Bis Mitternacht darf man noch joggen oder spazieren gehen, das allerdings nur alleine. Dies gilt bereits ab einer Inzidenz von 100. Die Ausgangssperre ist wohl der Punkt, den das Verfassungsgericht am ehesten noch kippen könnte.

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Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Und das ab Samstag auch im privaten Bereich. Bislang galt diese Regelung in NRW nur für Treffen im öffentlichen Raum. Mit anderen Worten: Man darf nicht mehr zwei, drei oder vier Freunde oder Verwandte in seinen Garten einladen oder sich mit ihnen zum Spieleabend treffen. Nur ein Gast darf durch die Haustür. Kinder bis 14 Jahre zählen allerdings nicht mit. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen. Bei einer Inzidenz unter 100 können sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen.

Läden: Alle Geschäfte in Castrop-Rauxel, die aktuell Kunden mit negativem Testergebnis und Termin in den Laden lassen dürfen (Click&Meet), müssen nach den Bestimmungen der Bundesnotbremse ab Samstag schließen. Waren können nur noch abgeholt werden (Click & Collect). Erst bei einer Inzidenz unter 150 ändert sich das wieder. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Buchläden oder Blumenhändler dürfen aber weiter unter den gleichen Bedingungen wie heute öffnen. Allerdings bereiten auch Einzelhändler eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vor.

Außengastronomie, Theater oder Museen wie das Schiffshebewerk Henrichenburg bleiben geschlossen, solange die Inzidenz im Kreis über 100 liegt. Bei der Gastronomie bleibt es also beim Liefer- bzw. Abholservice.

Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische Dienstleistungen sind weiter möglich mit einer FFP2-Maske. Bei Friseuren und Fußpflege brauchen Kunden einen negativen Test. Dass man auch beim Friseur einen negativen Test vorweisen muss ist neu.

Sport: Sport ist draußen ab Samstag nur noch maximal zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt. Für Kinder unter 14 soll Gruppensport weiter möglich sein – aber nur kontaktlos.