Im Kreishaus in Recklinghausen laufen derzeit vor allem im Gesundheitsamt die Drähte heiß. Es gibt eine 24-Stunden-Hotline und viel mehr Arbeit als üblich. © Jörg Gutzeit
Gesundheitsamt
Coronavirus: In Haus-Quarantäne sind selbst der eigene Garten und der Balkon tabu
Haus-Quarantäne wird in Deutschland verhängt, wenn ein Coronavirus-Verdacht besteht. Das Gesundheitsamt erklärt Betroffenen, was man in Quarantäne tun darf und lassen muss.
Welche Auflagen und Pflichten hat jemand, der in Haus-Quarantäne muss? Was darf er? Was darf er nicht? Vieles ist in der chaotischen Ausbreitung des Coronavirus in unserer Region noch nicht ganz geklärt.
Der Kreis Recklinghausen ist in Castrop-Rauxel dafür zuständig, Betroffene über das Ergebnis ihres Coronavirus-Tests zu informieren. Ist der Test „positiv“ ausgefallen, sprich, ist jemand infiziert, gilt die strenge Form der Haus-Quarantäne. Fällt er negativ aus, aber der Betroffene hatte sich in einem Risikogebiet aufgehalten oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person, gilt die etwas sanftere Form. Aber was bedeutet das genau?
Jochem Manz, Sprecher des Kreises Recklinghausen, gibt Auskunft darüber, was „häusliche Isolierung“ genau bedeutet: Sie werde vom Gesundheitsamt zunächst am Telefon kundgetan, vom Ordnungsamt der Stadt gibt es sie dann einige Tage später schriftlich.
Das sind die Grundregeln
Manz: Leute mit begründetem Verdacht oder positivem Testergebnis müssen danach zweimal täglich Fieber messen, besonders sorgfältig sein bei der eigenen Handhygiene. Sie müssen in der Familie etwa zwei Meter Abstand zu den anderen halten. Sie sollen in einem Tagebuch aufschreiben, zu welchen Besuchern im Haus sie wann Kontakt hatten.
Und einmal täglich telefoniert das Gesundheitsamt mit Betroffenen, um Auffälligkeiten zu besprechen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten zu können.“
Die Betroffenen haben auch eine direkte Durchwahl des Gesundheitsamtes. Dort ist eine Hotline rund um die Uhr für sie erreichbar.
Dürfen sie auf den Balkon oder in den Garten? „Dürfen sie nicht“, sagt Jochem Manz. Aus dem Fenster schauen dürfen sie schon, aber „eher bei geschlossenem Fenster“, so Manz weiter.
Bei Personen, die selbst negativ getestet werden, aber Kontakt zu Personen mit positivem Test haben, entfällt das Fiebermessen. „Die sollen nur für die 14 Tage nach dem Kontakt zu der Person zuhause bleiben, Abstand halten, ihre Wohnung gut belüften, Gegenstände im Haushalt gut reinigen, wenn möglich ein getrenntes Badezimmer nutzen“, so Manz.
„Es steht kein Polizist vorm Haus“
Er sagt auch: „Es steht kein Polizist vor den Häusern, um die Einhaltung genau zu kontrollieren.“ Grundsätzlich wäre das Ordnungsamt zuständig. Ihm sei aber nicht bekannt, dass es bisher schon zur Verhängung von Bußgeldern gekommen sei. Manz sagt: „Man kann nur an die Leute appellieren, im Interesse ihrer Mitmenschen die Quarantäne einzuhalten.“ Ein falscher Kontakt könnte lebensbedrohliche Folgen haben.
Im Gesundheitsamt beim Kreis Recklinghausen laufen also viele Fäden zusammen. Damit die zu bewältigen ist, helfen in der Verwaltung und beim Infotelefon andere Verwaltungsangestellte aus. Klar sei: So viel Arbeit wie zurzeit habe das Gesundheitsamt lange nicht gehabt, sagt Manz.
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