Martina Tielker (r.) und Mitarbeiterin Barbara Kindler empfingen am Samstag Kunden in der "Castroper Leselust" in der Altstadt. Bis zum Nachmittag war die Rechtslage dafür unklar. © Uwe von Schirp

Coronavirus

Corona-Regel-Chaos für Buchhändler: Bund erlaubt Öffnung, Land nur halb

Für einen Tag durften sich Buchhändler als Gewinner der Corona-Bundesnotbremse fühlen. Sie erlaubt die Öffnung der Läden. Aber das Land NRW hat etwas dagegen.

Castrop-Rauxel

, 24.04.2021 / Lesedauer: 4 min

„Gewinner der Bundes-Notbremse?“ Martina Tielker schüttelt den Kopf und lacht ironisch. „Ich bin da ganz vorsichtig. Die Rechtslage sieht anders aus“, sagt die Inhaberin der „Castroper Leselust“ in der Altstadt.

Laut der seit Samstag (24.4.) geltenden Neufassung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes gelten Buchläden als Geschäfte des täglichen Bedarfs. Heißt: Sie dürfen genauso öffnen wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Allerdings gilt das für Castrop-Rauxeler Buchhandlungen nicht ganz. Denn Castrop-Rauxel liegt bekanntlich in Nordrhein-Westfalen.

Und in NRW gilt nach wie vor neben dem Bundesrecht einen Coronaschutzverordnung des Landes, die an einigen Stellen schärfere Maßnahmen vorsieht als das Bundesgesetz. Und die Verordnung zählt Buchhandlungen nicht zu den systemrelevanten Branchen. Klar formuliert ist das aber alles nicht.

Und so zählt beispielsweise auch der Kreis Recklinghausen auf seiner Internetseite die Buchhandlungen zu den Läden, die unter Berücksichtigung von begrenzter Kundenzahl, Abstandsgebot und Maskenpflicht öffnen dürfen.

Und wie gehen nun diejenigen damit um, die es am meisten betrifft? Samstagmittag ist das Geschäft von Martina Tielker an der Münsterstraße geöffnet. Vier Kunden stöbern in den Regalen. Einer dürfte noch hinein. Bis Freitagabend war das anders. Da galt noch „Click and Collect“: Bücher durfte man nur bestellen und an der Ladentür abholen oder nach Hause liefern lassen.

Börsenverein verweist auf Landesrecht

Als die Händlerin am Freitagabend die Ladentür abschloss, war ihr nur eines klar: Sie wird am Samstag in ihrem Geschäft sein. Aber darf sie öffnen? Um 20.52 Uhr am Freitag bekommt Tielker eine E-Mail. Absenderin ist Anja Bergmann, die Regionaldirektorin des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Bergmann verweist auf die neue Coronaschutzverordnung für NRW, die die Landesregierung auf Basis des gerade in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes erlassen hat. „Der Buchhandel ist hier weiterhin nicht als systemrelevant genannt und ist so von den Schließungsregelungen eingeschlossen“, schreibt die Regionaldirektorin.

Nur Abhol- und Lieferdienste (Click & Collect) blieben bei einer Inzidenz von mehr als 150 erlaubt. Für Martina Tielker scheint die Sache soweit klar. Für sie ändert sich also nichts. Mit dieser Einstellung geht sie am Samstag in den Laden. Doch als sie die Tür aufschließt, stehen Kollegen der nur 50 Meter entfernten Mayerschen Buchhandlung in ihrem Geschäft.

Ihre Botschaft: Sie hätten aus ihrer Zentrale die Mitteilung, das Geschäft zu öffnen. Die beiden Konkurrenten verhalten sich solidarisch zueinander und öffnen – nach den Regeln für den systemrelevanten Handel: Hygienekonzept, begrenzte Anzahl an Kunden, Maskenpflicht. Schnelltest nicht notwendig.

Sicherheitshalber sprechen die Buchhändler die Mitarbeiter vom Außendienst des Ordnungsamtes auf dem Wochenmarkt an. Die wissen auch keinen Rat. Bianca Jahn von der Mayerschen Buchhandlung fragt einen Kunden, der im Ordnungsamt arbeitet. Aus seiner Sicht gelte hier das Bundesrecht, berichtet Jahn unserer Redaktion. Das hieße: Man darf öffnen, ohne Termin, ohne Test.

„Wir bemühen uns gerade um eine einheitliche Regelung“, sagt die Filialleiterin und verweist auf ihre Pressestelle in der Zentrale. „Wir warten noch und sind in Absprache mit dem Handelsverband NRW“, erklärt Claudia Bachhausen am Telefon. Juristen stünden in Gesprächen mit der Staatskanzlei in Düsseldorf.

Mayersche sucht „bestes Einvernehmen mit dem Land“

„Aus unserer Sicht ist die Frage nicht geklärt“, sagt die Pressesprecherin der Mayerschen. „Wir möchten natürlich im besten Einvernehmen mit dem Land vorgehen.“

Bianca Jahn öffnete am Samstagmorgen nach einer Mitteilung aus ihrer Zentrale die Mayersche Buchhandlung. Kunden und Mitarbeiter warteten bis zum Nachmittag auf eine klare Regelung. © Uwe von Schirp

Das will auch Martina Tielker. „Ich freue mich ohne Ende, wenn ich den Laden öffnen kann“, sagt sie. „Aber das ist jetzt eine Situation, wo ich nur mit dem Kopf schütteln kann.“ Durch die offene Ladentür tritt Nicole Werdelmann. „Wieso hast du geöffnet?“, fragt die Lehrerin. Sie hat ebenfalls in die Coronaschutzverordnung des Landes geschaut und wundert sich.

Für Werdelmann ist die „Bundes-Notbremse“ keine Verbesserung. „Warum durften gerade im Drogeriemarkt 30 Leute dicht an dicht an der Kasse stehen und hier nicht fünf Leute auf Abstand stöbern? Das versteht doch keiner mehr.“ Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes raube den Menschen stattdessen die Perspektiven.

Kundin fürchtet „psychischen Ruin“

„Die Notbremse nimmt uns den letzten Handlungsspielraum“, sagt sie. „Es ist ganz klar, dass wir da vor den Sommerferien nicht mehr rauskommen. Und das treibt uns in den psychischen Ruin.“

Martina Tielker ist indes gespannt, wie es am Montag weitergeht. „Dass jetzt die Mayersche als große Kette klären muss, wie die Regelung zu verstehen ist, ist doch auch ein Unding.“

15.15 Uhr am Samstagnachmittag. In einer Dreiviertelstunde schließen beide Buchhandlungen in der Altstadt regulär. Claudia Bachhausen von der Mayerschen meldet sich in unserer Redaktion. Die Staatskanzlei habe dem Buchhandel „eine Zwischenstellung“ bestätigt.

„Das Bundesgesetz privilegiert den Buchhandel als Geschäfte des täglichen Bedarfs“, erklärt sie. Um den Konflikt mit der Corona-Schutzverordnung zu lösen gilt für die Läden quasi ein Kompromiss: „Die Geschäfte dürfen nach den Regeln von ‚Click and Meet‘ öffnen.“

„Damit kann ich wunderbar leben“

Konkret heißt das: Pro 40 Quadratmeter darf ein Kunde nach vorheriger Terminvereinbarung in eine Buchhandlung. Dabei gilt natürlich die Maskenpflicht. Und Kunden müssen sich registrieren. Ein Schnelltest ist allerdings nicht notwendig. Ableiten lässt sich das aus Paragraph 11, Absatz 3 der Coronaschutzverordnung des Landes.

16 Uhr. Martina Tielker schließt die Ladentür ab. Ab Montag dürfen zwei Kunden gleichzeitig unter den Tausenden Büchern stöbern. Termine können sie auch unmittelbar an der Tür vereinbaren. Einen negativen Schnelltest brauchen sie nicht vorzulegen. „Das ist besser als nichts“, sagt die Händlerin, als sie von der Regelung erfährt. „Damit kann ich erst einmal wunderbar leben.“

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