Musikschule, Sport, Fitnessstudio: Familien hatten in den Corona-Monaten laufende Kosten, die nur zum Teil erstattet werden können.

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Corona-Pandemie: Diese laufenden Kosten können Familien einsparen

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Musikschule, Sportverein, Fitnessstudio und Busfahrticket: In einer Familie fallen monatliche Kosten an. In Zeiten von Corona ist alles ausgefallen. Geld zurück gibt es aber nicht immer.

Castrop-Rauxel

, 13.05.2020, 09:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Sportverein bucht 10 Euro im Monat ab, die Musikschule kostet 20, das Fitnessstudio auch nochmal 40 Euro und, damit die Kinder überall ohne „Taxi Mama“ gut ankommen, überweisen die Eltern 37 Euro pro Kind für das Busticket. Insgesamt kommen da schnell über 100 Euro zusammen, für Leistungen, die während der Corona-Zeit allesamt ausgefallen sind.

Die Sporthallen dicht, die Musikschule geschlossen, genau wie das Fitnessstudio und die Schule - monatelang. Abgebucht wurde aber oft weiter. Zurecht?

Unterschied zwischen Leistungsvertrag und Mitgliedschaft

„Man unterscheidet zwischen einem Leistungsvertrag und einer Mitgliedschaft“, erklärt Rose Sommer von der Castrop-Rauxeler Verberaucherzentrale. Musikschule, Fitnessstudio und Busticket zählen als Dienstleistungsvertrag. Wird die Leistung nicht erbracht, müsse man auch nicht zahlen, sondern habe ein Recht darauf, sein Geld erstattet zu bekommen. Und zwar auch, wenn man in Vorleistung getreten ist.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat man nach Angaben von Rose Sommer jedoch nicht, denn schließlich könne man das Fitnessstudio ja wieder nutzen, wenn es wieder geöffnet hat, also seit Montag.

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Ein Graubereich sei es allerdings, wenn die Einrichtungen geschlossen sind, die Leistung teilweise aber doch erbracht wird. So bieten einige Musikschulen, wie die am Alten Rathaus und auch die Rock’n Roll Musikschule Online-Unterricht und Fitnessstudios verschicken Übungs-Videos für Sportler. Rose Sommer: „Wenn das ein vollwertiger Ersatz ist, ist das ok.“ Ein Video online zu stellen sei jedoch kein vollwertiger Ersatz, es müsse schon in Form einer Konferenz passieren, damit Schüler und Lehrer auch in Kontakt treten könnten.

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„Im Fall des ÖPNV wird die Leistung streng genommen erbracht“, erklärt Rose Sommer. Die Busse sind ja während der ganzen Zeit gefahren, wenn auch eingeschränkt und auch nur mit wenigen Fahrgästen, schließlich sollten alle Menschen zu Hause bleiben. „Ob man die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht spielt für den Vertrag keine Rolle“, so die Expertin. Dennoch zeigen sich die Verkehrsunternehmen kulant.

Der VRR schreibt: „Kunden, die bereits ihre Monatskarten für den Mai erworben haben und eine Erstattung in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bitte direkt an ihr Verkehrsunternehmen.“

Vereinsmitgliedschaften laufen weiter

Für alle, die Mitglied in einem Verein sind sieht es unterdessen schlecht aus, wenn sie Geld wiederhaben möchten. „In einem Verein zahle ich die Mitgliedschaft und unterstütze damit den Verein, unabhängig von der Leistung“, weiß Rose Sommer. Da habe man kein Geld auf Zurückbuchung. Einige Vereine, wie die Judoka Rauxel, haben allerdings von sich aus die Beiträge in den Corona-Monaten ausgesetzt und verschicken trotzdem Trainings-Videos.

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Die Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel appelliert grundsätzlich an alle Seiten, einvernehmliche Lösungen zu finden und sich sinnvoll zu einigen. Einerseits haben Familien derzeit hohe Kosten für wenig Leistung, andererseits ist die Existenz von Anbietern sämtlicher Art gefährdet, wenn keine Mitgliedsbeiträge gezahlt werden. Und davon haben die Familien auch nichts, wenn die Krise vorüber ist.

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