Während der Corona-Krise findet derzeit keine Sportveranstaltung statt, auch kein Training. Können beispielsweise die Mitglieder des TB Rauxel ihre Beiträge zurückverlangen?

© Marcel Witte

Corona-Sportpause in Castrop-Rauxel: Können Vereinsmitglieder ihre Beiträge zurückverlangen?

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Das öffentliche Leben in Castrop-Rauxel ruht - und damit auch der Vereinssport. Von einigen Pflichten sind die Klubs nicht entbunden. Was bedeutet das für die Mitglieder? Ein Überblick.

Castrop-Rauxel

, 26.03.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Sport ruht als Teil des öffentlichen Lebens. Castrop-Rauxel bildet da keine Ausnahme. Das bedeutet: Bis mindestens zum 19. April setzen die Sportligen bis runter zur Kreisebene aus. Die Castrop-Rauxeler Sportstätten sind geschlossen, trainieren kann dort niemand. Was bedeutet das nun für die Vereine und ihre Mitglieder? Wir haben die wichtigsten Fragen gesammelt - und geben Antworten.

? Wer kann den Klubs während der Corona-Krise finanziell helfen?
Denkbar sind mehrere Möglichkeiten. Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket für die deutsche Wirtschaft angekündigt. Ob die Verbände davon profitieren, ist noch unklar. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bittet um Verständnis „vor dem Hintergrund der Einzigartigkeit der Umstände und der Tatsache, dass die weitere Entwicklung und die Folgen der Corona-Pandemie nicht absehbar sind und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten derzeit noch keine Angaben machen kann". Man arbeite jedoch mit Hochdruck an einer Lösung.

? Was sagt der größte nationale Sportverband der Welt, der Deutsche Fußball-Bund?

Die Fußballer können auf Unterstützung hoffen. Der DFB plant ein Liquiditätsprogramm für den Amateurbereich. „Der DFB hat gut daran getan, Rücklagen zu bauen. Wir können auf ein kleines, aber gutes Polster zurückgreifen, das wir jetzt auch abgeben an die Landesverbände", sagte Präsident Fritz Keller in einer Pressekonferenz des DFB.

? Kein Training, keine Spiele: Kann ich für diesen Zeitraum meinen Mitgliedsbeitrag zurückverlangen?
Das ist nicht möglich. Schließlich ist ein Mitgliedsbeitrag kein Entgelt für Leistungen, sondern ein Mittel zum Zweck, dass der Verein existieren kann. Es geht dabei vor allem um Solidarität. Beiträge sind meist knapp kalkuliert und decken oft nur die Kosten, die weiterhin anfallen. In sportfreien Zeiten wie den Sommerferien zahlen Mitglieder schließlich auch.
Klubs leisten dagegen trotz Corona-Krise ihre Abgaben an Dachverbände und Stadt. Bei den Korfballern des Schweriner KC heißt es etwa in einer Stellungnahme: „Lasst uns in diesen Tagen besonders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fortdauer Eurer Mitgliedschaft setzt Ihr das richtige Zeichen."

? Es stehen Vorstandswahlen und eine Mitgliederversammlung an. Müssen diese stattfinden?
Nein, sie dürfen gar nicht stattfinden. Alle Zusammenkünfte sind verboten. Ein Problem könnte aber sein, dass Amtszeiten des Vorstandes ablaufen und ein Prozedere bei höherer Gewalt, in diesem Fall Corona, in der Satzung nicht verankert ist.
Es sei derzeit nicht pflichtwidrig, eine Einberufung der Mitglieder zu verschieben, heißt es von Juristen. Schließlich sollte der Vorstand seine Mitglieder schützen und die Ausbreitung des Virus verhindern. Klubs können aktuell per Telefon- oder Videokonferenz tagen. Beschlüsse sind dann jedoch nur möglich, wenn die Satzung dies vorsieht.

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? Ich möchte im Frühjahr an einem Volkslauf teilnehmen, der abgesagt werden musste. Meine Startgebühr ist bereits überwiesen. Was passiert nun?
Läufer können sich in diesem Fall die Startgebühr erstatten lassen. Schließlich erhalten sie für ihr Geld keine Gegenleistung. Wenn der Lauftermin verschoben wird und später im Jahr stattfindet, können Teilnehmer und Veranstalter einen Deal eingehen: der Läufer verzichtet auf die Rückerstattung und kann beim Ersatztermin an den Start gehen.
Ähnlich kann ein Verein mit Sponsoring-Einnahmen umgehen, wenn Veranstaltungen verlegt werden. Sonst müssten Vereine das Geld zurückzahlen. Kulanz und Solidarität - es ist dieser Tage ein Geben und Nehmen.

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