Auf die Maskenpflicht in der Castroper Altstadt wird an den Zugängen der Fußgängerzone hingewiesen.

© Tobias Weckenbrock

Weitere Lockerungen kommen Freitag: Wo brauche ich noch Maske und Test?

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Nun ist es klar: Am Freitag treten in Castrop-Rauxel umfangreiche Corona-Lockerungen in Kraft. Die niedrige Inzidenz macht es möglich. Welche Regeln gelten, wo sind noch Test und Maske nötig?

Castrop-Rauxel

, 09.06.2021, 08:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

An diesem Freitag (11.6.) ist es soweit: Im Kreis Recklinghausen treten weitere Lockerungen in Kraft. Weil die Corona-Inzidenz am Mittwoch den fünften Werktag in Folge unter 35 liegt, gelten am Samstag neue Regeln - und positiv formuliert: neue Freiheiten.

Unter anderem sind ab Freitag bei deutlich weniger Gelegenheiten in Castrop-Rauxel Tests oder Masken erforderlich.

Treffen im öffentlichen Raum sind für Menschen aus bis zu fünf Haushalten ohne Test möglich. Außerdem dürfen sich bis zu 100 Personen aus beliebigen Haushalten treffen - dafür müssen sie aber einen Test vorweisen beziehungsweise zur Gruppe der Genesenen und Geimpften gehören, also Teil der sogenannten 3G-Gruppe sein.

„Bühne raus!“ für Mitglieder der 3G-Gruppe

Mitglied der 3G-Gruppe muss auch sein, wer etwa am Wochenende Kultur-Veranstaltungen wie „Bühne raus!“ vom Westfälischen Landestheater (WLT) besuchen möchte. Im Klartext. Nicht-geimpfte und nicht-genesene Besucher müssen einen maximal 48 Stunden alten Schnelltest vorzeigen.

Auch für den Kontaktsport mit bis zu 100 Personen ist ein Test Pflicht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Kontaktsport drinnen oder draußen stattfindet.

Anders als zum Beispiel in der Gastronomie. Dort darf man auch drinnen ab Freitag ohne Test essen – draußen ist das schon länger erlaubt. Die Lockerung im Innenbereich ist möglich, weil auch die landesweite Inzidenz unter 35 liegt – übrigens ebenfalls seit vergangenen Freitag.

Freibäder dürfen ab Freitag ohne Test besucht werden

Ebenfalls neu: Freibäder wie das Parkbad Nord in Ickern dürfen wieder ohne Corona-Test besucht werden. Die Liegewiesen sind offen - auch dort kehrt also ein Stück Normalität zurück.

Und wo gilt jetzt noch die Maskenpflicht? Generell besteht sie zwar nach wie vor, doch auch hier gibt es Lockerungen. Zum Beispiel ist beim außerschulischen Musikunterricht keine Maske mehr erforderlich, beim kontaktfreien Sport und bei Partys: die dürfen drinnen ab Freitag mit bis zu 50 Leuten ohne Maske und Abstand veranstaltet werden, draußen sogar mit bis zu 100 Leuten.