Das Westfälisches Landestheater dürfte mehr Zuschauer empfangen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 bliebe.

© Tobias Weckenbrock

Inzidenz unter 35: Weitreichende Lockerungen nahen in Castrop-Rauxel

rnCoronavirus

Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen liegt am Freitag wieder unter 35. Wir erklären, welche Lockerungen für Castrop-Rauxel in Aussicht stehen – und wann sie in Kraft treten können.

Castrop-Rauxel

, 04.06.2021, 12:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am Freitag (4.6.) war es soweit. Die kreisweite Inzidenz, die in den vergangenen Wochen immer mehr abgesackt ist, befand sich erstmals wieder unter 35. Konkret: Laut Landeszentrum für Gesundheit (LZG) lag die Wochen-Inzidenz bei 34,8.

Vorausgesetzt, dieser Wert bliebe in den kommenden vier Werktage auf diesem Niveau, dann könnten wiederum zwei Tage später die nächsten Coronaregel-Lockerungen in Kraft treten. Frühestens wäre das am Freitag (11.6.).

Doch welche Regeln gälten dann für Castrop-Rauxel gelten, wenn die Inzidenz stabil bei höchstens 35 läge. So viel vorweg: Der Wechsel in die sogenannte Inzidenz-Stufe 1 wäre mit weitreichenden Lockerungen verbunden. Im Einzelnen:

Jetzt lesen

Kontaktbeschränkungen:

Treffen im öffentlichen Raum wären für Angehörige aus fünf Haushalten ohne Begrenzung erlaubt. Außerdem wären Treffen mit bis zu 100 Personen möglich – vorausgesetzt, sie sind geimpft, getestet oder genesen.

Außerschulische Bildung:

Mit festen Sitzplätzen wäre die außerschulische Bildung ohne Maske möglich. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 läge, wäre der Unterricht auch drinnen ohne Corona-Test möglich. Am Freitag war das der Fall. NRW-weit lag die Inzidenz bei 34,3.

Kultur:

Hier würde sich die Besucheranzahl verändern. Nicht 500, sondern 1000 Personen aus der Gruppe der Geimpften, Getesteten und Genesenen (GGG) dürften Veranstaltungen im Außen- und Innenbereich besuchen - mit einem klar zugeordneten Sitzplatz. Davon könnte mittelfristig das Westfälische Landestheater (WLT) profitieren.

Freizeit:

Freibäder dürften ohne Corona-Test besucht werden. Bislang ist das im Kreis und somit auch in Castrop-Rauxel nicht gestattet. Am Dienstag (1.6.) öffnete das Parkbad Nord in Ickern wieder seine Türen – allerdings nur für Menschen, die geimpft, getestet oder genesen sind.

Sport:

Außen und innen wäre Kontaktsport mit bis zu 100 Personen aus der GGG-Gruppe möglich. Ist die Landesinzidenz stabil unter 35, wären sportliche Aktivitäten im Innenbereich ohne Test gestattet.

Einzelhandel:

Die Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte fiele weg. Das heißt: Die Kundenanzahl wäre nicht mehr beschränkt. Bis auf die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bestünde keine spezielle Corona-Regel mehr. In Castrop-Rauxel könnte ohne weitere Einschränkung eingekauft werden.

Gastronomie:

Um in der örtlichen Innengastronomie zu speisen, wäre kein Corona-Test erforderlich, sofern – und das ist wichtig – auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35 läge. Derzeit gilt, dass allein im Außenbereich kein Corona-Test nötig ist. In Castrop-Rauxel hat dies für viel Anklang gesorgt.

Private Veranstaltungen (ohne Partys):

Im Außenbereich könnten bis zu 250 Gäste zusammenkommen - sie müssten nicht zu GGG-Gruppe gehören. Im Innenbereich wären bis zu 100 Personen erlaubt – sie wiederum müssten genesen, geimpft oder getestet sein.

Jetzt lesen

Partys:

Sie wären außen mit bis zu 100 und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Abstand zu halten, wäre nicht mehr erforderlich, allerdings müssten alle getestet, genesen oder geimpft sein.

Große Festveranstaltungen:

Ab dem 1. September wären Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste und ähnliche Veranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern möglich - erforderlich wäre ein genehmigtes Konzept. Läge auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35, dürften es beliebig viele Besucher sein.