Wegen „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ Schickentanz-Insolvenzverfahren eröffnet

Amtsgericht Dortmund hat Schickentanz-Insolvenzverfahren eröffnet
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Zwei Monate sind seit der überraschenden Schließung der Bäckerei Schickentanz vergangen. Bereits am 1. Mai hat das Amtsgericht Dortmund das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet. Das geht aus einer öffentlich zugänglichen Mitteilung des Gerichts hervor. Darin heißt es: „Über das Vermögen der [...] Schickentanz Backwaren Handelsgesellschaft mbH & Co. KG [...] wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.“

Zum Insolvenzverwalter ist der Dortmunder Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei „White & Case“ bestellt worden. Ihm müssen Gläubiger, die Ansprüche gegenüber Schickentanz geltend machen wollen, ihre Forderungen bis zum 18. Juni mitteilen. Das betrifft etwa die teils offenen Gehälter einiger ehemaliger Verkäuferinnen. Diese Einzelverpflichtungen werden zunächst gesammelt, nach Ablauf der Frist tabellarisch aufgelistet und im Juli den Beteiligten zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Zwei Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, am 3. Mai, hat der Insolvenzverwalter dem Gericht zudem „Masseunzulänglichkeit“ angezeigt. Das bedeutet, die finanziellen Mittel, über die Schickentanz noch verfügt, reichen höchstens dafür aus, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Darüber hinaus – also beispielsweise mit Blick auf die Gehälter oder die Miete für die Ladenlokale – reicht die vorhandene Insolvenzmasse demnach nicht aus.