Straßenschäden
Autofahrer genervt: Hangweg in Rauxel total kaputt
Die Asphaltdecke auf dem Hangweg in Rauxel ist als solche kaum noch zu erkennen - sie befindet sich in einem verheerendem Zustand. Autofahrer sind genervt. Der Stadt ist der Zustand der Straße zwar bewusst, in diesem Jahr wird sich aber wohl trotzdem nichts ändern.
Die Asphaltdecke am Hangweg ist in einem verheerenden Zustand. Leserin Inge Schröder muss dreimal wöchenlich dort lang und hat Angst, ihr Auto dabei zu beschädigen.
Es holpert und poltert ordentlich auf dem Hangweg. Inge Schröder kommt dreimal pro Woche von der Iserlohner Straße dort entlang. „Das ist ein Unding, wie die Straße hier aussieht“, sagt sie bei einem Ortstermin. Am Ende der Straße liegen ein Hausarzt, eine Apotheke und eine Massagepraxis.
Inge Schröder muss wegen ihres Mannes seit Mai häufig dorthin und dafür jedes Mal über den kaputten Hangweg. Noch mindestens zehn Wochen muss sie die Straße nutzen. Sie will sich nicht empören, sagt sie, aber wenn niemand etwas sage, passiere ja gar nichts.
Gang rausnehmen – und den Wagen ausrollen lassen
„Mich wundert auch, dass die Anwohner sich noch nicht gerührt haben“, sagt sie. Bei der Stadt selbst sei sie nicht weitergekommen, habe nur mehrfach in der Warteschleife gehangen. „Ich weiß, es gibt viele Straßen in der Stadt, die so aussehen, aber das hier ist wirklich schlimm“, sagt die 78-Jährige.
Dort müsse man den Gang rausnehmen und könne den Wagen nur ganz langsam ausrollen lassen. „Wenn man Glück hat und rechts an der Seite niemand parkt, kann man da langfahren“, sagt Inge Schröder. Doch das ist meistens nicht der Fall.
Und was sagt die Stadt dazu? Der ist der Zustand des Hangwegs bewusst. Er stehe auch auf der Liste der Straßen, die dringend saniert werden müssten. „Momentan ist aber einfach kein Geld für alle Straßen da“, sagt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann auf Anfrage.
Heißt im Klartext: 2017 wird der Hangweg nicht mehr gemacht. Dort ist eine Vollsanierung notwendig, wie die Stadt mitteilt. Und im Zuge dessen müsse der EUV nach Kommunalabgabengesetz (KAG) prüfen, ob die Anwohner dafür zur Kasse gebeten werden können.