
© Nora Varga
Schulen müssen Coronatest-Nachweise ausstellen: Der Unmut ist groß
Coronavirus
In den Schulen werden zweimal wöchentlich alle Kinder getestet. Jetzt sollen alle Schüler eine Bescheinigung darüber bekommen. Jede Menge Zusatz-Arbeit, findet ein Castrop-Rauxeler Schulleiter.
Zweimal in der Woche werden alle Kinder in den weiterführenden Schulen getestet. 30 Kinder oder Jugendliche sitzen in einem Raum, führen den Selbsttest durch und der Lehrer versucht alle im Blick zu behalten. Normalerweise würde jetzt der Unterricht starten, vorausgesetzt alle Kinder sind negativ.
Doch ab Montag (31.5.) müssen die Lehrer das negative Test-Ergebnis auch noch bestätigen, sofern Kinder das wollen. Anders als bislang wird der Negativ-Test nämlich ab kommende Woche einem professionell abgenommenen Corona-Selbsttest gleichgestellt und berechtigt damit zum Beispiel, die Außengastronomie zu nutzen oder ins Freibad zu gehen.
Joachim Höck, Schulleiter am Adalbert-Stifter-Gymnasium, ist alles andere als begeistert von der neuen Vorgabe: „Es ist eine Geschichte, die ich nicht für wahnsinnig sinnvoll oder angebracht halte.“ Er kritisiert vor allem zwei Punkte. Erstens: Das Ausstellen der Scheine dauert und reduziert die Unterrichtszeit. Höck: „Das ist ein Heiden-Aufwand jeden Tag. Bei 1000 Schülern und zwei Test in der Woche ist das jede Menge Arbeit.“ Die Schule müsste pro Woche bis zu 2000 Bescheinigungen ausdrucken, ausfüllen und verteilen.
Die zweite Sorge betrifft die Gründlichkeit und Aussagekraft der Tests: „Bei einer so großen Gruppe von Kindern kann ich nicht bei jedem aufpassen, wie tief oder eben nicht tief es sich dieses Stäbchen in die Nase steckt.“ In der Bescheinigung ist von einem „Selbsttest unter Aufsicht“ die Rede. Joachim Höck: „Die Bürgertestungen hier mit unseren Schultests gleichzusetzen halte ich für fahrlässig.“
Richtigkeit der Test nicht garantiert
Die Lehrer seinen kein nicht geschult, anders als das Personal in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken. Die Pflicht, einen Nachweis zu erstellen, greift auch bei Arbeitgebern. Diese dürfen aber nur ein Schreiben ausstellen, wenn der Selbsttest von geschultem Personal durchgeführt wurde
In der Verordnung heißt es dazu: „Der Arbeitgeber muss hierzu die Testvornahme oder die Testbeaufsichtigung durch geschultes oder fachkundiges oder konkret zur Begleitung von Selbsttests unterwiesenes Personal sicherstellen. Nur diese Personen dürfen die Testnachweise ausfüllen.“
Was für Arbeitgeber gilt, gilt an Schulen nicht
Was für Arbeitgeber gilt, gilt an Schulen aber offenbar nicht, denn Lehrer sind kein geschultes Personal. Die Schultestungen einem Test aus dem Testzentrum gleichzusetzen, ist in Höcks Augen ein Risiko.
Höck hat eine Vermutung, wieso das Land plötzlich die Nachweise auf die Schulen schiebt: „Es sind Kosten, die das Land auf anderer Ebene bei den Testzentren einspart. Das ist erst mal ein Nebeneffekt, ob der beabsichtigt ist, muss jeder selbst wissen.“
Für ihn bleibt die neue Verordnung in diesem Punkt ein Risiko: „Ich sehe nur bedingt ein, wieso das eine Verantwortung ist, die jetzt auch noch auf die Schulen geschoben wird.“
Jahrgang 2000. Ist freiwillig nach Castrop-Rauxel gezogen und verteidigt ihre Wahlheimat gegen jeden, der Witze über den Stadtnamen macht. Überzeugte Europäerin mit einem Faible für Barockmusik, Politik und spannende Geschichten.
