Nach Zwayer-Aussagen: Strafe für BVB-Profi Bellingham steht fest
Borussia Dortmund
Jude Bellingham sorgt nach dem Topspiel gegen Bayern München mit einem Interview und Aussagen gegen Schiedsrichter Felix Zwayer für Wirbel. Nun steht die Strafe fest.

Das Urteil gegen BVB-Profi Jude Bellingham steht fest. © dpa
Borussia Dortmunds Jude Bellingham hatte nach dem Topspiel gegen den FC Bayern München mit einer Aussage in Richtung Schiedsrichter Felix Zwayer für viel Wirbel gesorgt. Der DFB leitete noch am Sonntag Ermittlungen ein - und ist nun zu einem Urteil gekommen.
Strafe für BVB-Youngster Jude Bellingham steht fest
Die gute Nachricht für den BVB: Bellingham entgeht einer Sperre, nachdem er im Anschluss an das 2:3 und vieler strittiger Entscheidungen von Schiedsrichter Felix Zwayer auf dessen Beteiligung am Hoyzer-Wettskandal verwiesen hatte (Zitat: „Sie geben einem Schiedsrichter, der schon mal ein Spiel manipuliert hat, das größte Spiel in Deutschland – was soll man erwarten?“). Das Sportgericht wertete Bellinghams Aussage als „unsportliches Verhalten“ und verurteilte den englischen Nationalspieler zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro - wie der DFB in einer Pressemitteilung bestätigte.
„Borussia Dortmund und der Spieler haben das Urteil akzeptiert, Jude Bellingham ist damit im Bundesligaspiel am kommenden Samstag beim VfL Bochum spielberechtigt“, teilte der Verein mit.
Borussia Dortmund stellt sich hinter Jude Bellingham
Der BVB selbst, der sich nicht zum ersten Mal bei Schiedsrichter-Entscheidungen benachteiligt fühlte, hatte sich in der Debatte von Anfang hinter seinen Spieler gestellt. „Wir stehen hundertprozenzig hinter Jude. Das war eine hochemotionale Situation, er war sehr enttäuscht und hat nur bekannte Fakten benannt“, erklärte Sportdirektor Michael Zorc am Sonntag im Gespräch mit den Ruhr Nachrichten. BVB-Boss Hans-Joachim Watzke sagte: „Um es klar zu sagen: Jude hat keine Lügen verbreitet, sondern in der Vergangenheit Geschehenes. Und man sollte vielleicht mal die Emotionen berücksichtigen, die hochkommen, wenn sich ein 18-Jähriger in so einem spektakulären Spiel um den Erfolg für seine Leistung gebracht sieht. Diese Aussage hätte natürlich nicht sein müssen, aber ich sehe dort nichts Unwahres. Ich rechne nicht damit, dass das noch ein Nachspiel für Jude hat.“
Neben dem Sportgericht befasst sich auch die Dortmunder Staatsanwaltschaft mit der Causa Bellingham. Schiedsrichter-Beobachter Marco Haase hatte als Privatperson Strafanzeige erstattet und dafür die Paragrafen 185 bis 187 des Strafgesetzbuches angeführt - es gehe um Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Viel zu befürchten hat der BVB-Profi dort allerdings kaum.
BVB-Profi Bellingham muss keine weiteren Strafen befürchten
„Beleidigung ist ein Antragsdelikt, das heißt: Hier wird nur auf Antrag des Beleidigten ermittelt. Da müsste man erstmal feststellen, ob der Herr Haase antragsberechtigt ist“, sagte der Düsseldorfer Sportrechtsexperte Dr. Paul Lambertz am Montag im Gespräch mit den Ruhr Nachrichten. Ein weiteres Argument gegen diese Form der Strafverfolgung: „Der Spieler geht ja explizit auf einen Schiedsrichter ein. Daraus eine Beleidigung gegenüber der Masse an Schiedsrichtern abzuleiten, ist schon sehr fragwürdig.“