BVB-Torhüter vor Gericht: Bürki verklagt Fluggesellschaft Eurowings
Borussia Dortmund
BVB-Torhüter Roman Bürki verklagt die Fluggesellschaft Eurowings. Am Freitagvormittag landete der Fall vor Gericht. Es geht um eine Reise nach Mallorca, einen Privatjet und 21.000 Euro.

Roman Bürki verklagt die Fluggesellschaft Eurowings. © imago / Sven Simon
Eigentlich hatte BVB-Torhüter Roman Bürki gemeinsam mit seiner Freundin Marlen Valderrama-Alvaréz im vergangenen Sommer nur von Düsseldorf nach Mallorca fliegen wollen. Am Ende steht nun eine Schadensersatzforderung von 21.000 Euro im Raum - und die Frage: Wer hat recht? Bürki oder die Fluggesellschaft Eurowings. Darüber verhandelt seit Freitag das Düsseldorfer Landgericht.
BVB-Torhüter Roman Bürki bucht eine Privatjet
Aber von vorn: Für den 3. Juli 2020 hatten Bürki und Valderrama-Alvaréz einen Eurowings-Flug vom Düsseldorfer Airport nach Palma de Mallorca gebucht. In diesem Flieger saßen sie aber nie, weil dieser, so der Vorwurf, völlig überbucht war und entsprechend kein Platz mehr für das Dortmunder Paar war. Mehrfach, so schildert es einer von Bürkis Anwälten dem Radiosender WDR2, habe Bürki darum gebeten, doch noch in dem Flieger mitgenommen zu werden, weil er auf Mallorca einen wichtigen Termin wahrnehmen müsse. Es ging demnach um den Besichtigungstermin für eine Immobilie auf der spanischen Insel. Doch die Versuche seien vergeblich gewesen. Auch eine Umbuchung auf einen späteren Flug sei gescheitert.
Deshalb entschied Bürki - als Fußballprofi kann er sich das leisten -, einen Privatjet zu chartern, um es doch noch pünktlich nach Mallorca zu schaffen. 21.000 Euro kostete ihn das. Und dieses Geld möchte er nun von Eurowings - einem Sponsor von Borussia Dortmund - wiederhaben.
Eurowings wehrt sich vor Gericht gegen die Vorwürfe des BVB-Torhüters
Bürki - oder besser dessen Anwälte - verweisen dabei auf die Europäische Fluggastrechteverordnung. Demnach muss eine Airline dem Gast entweder den Flugpreis erstatten oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen anbieten. Zudem besteht je nach Fall Anspruch auf Entschädigung. Ein Privatjet ist - das ist nicht allzu gewagt zu behaupten - nicht unbedingt eine vergleichbare Beförderung zu einem Linienflug. Im Fall von Roman Bürki gebe es aber „besondere Umstände, die die erheblichen Mehrkosten gerechtfertigt haben“, sagte Bürkis Rechtsanwalt Matthias Böse dem Fernsehsender RTL.
Am Freitagvormittag wurde der Fall vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt. Bürki ließ sich durch seine Anwälte vertreten. Selbst wenn er gewollt hätte, hätte er aufgrund der aktuell geltenden Quarantänebestimmungen für die BVB-Profis ohnehin nicht anwesend sein können. In der Verhandlung wehrte sich Eurowings nach Auskunft von Dr. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf, gegen die Vorwürfe. Die Fluggesellschaft hält dagegen, dass Bürki und seine Freundin nicht am Gate waren, als die letzten beiden Plätze für den Flug ausgerufen wurden. Damit steht nun Aussage gegen Aussage.
Ergebnis der Verhandlung wird am 5. Juli bekannt gegeben
Ein Ergebnis, teilt Elisabeth Stöve auf Anfrage der Ruhr Nachrichten mit, werde erst am 5. Juli und damit genau ein Jahr nach dem Vorfall bekannt gegeben. Die Verhandlung, so viel verriet Stöve, habe am Freitag „eine interessante Wendung“ genommen.