BVB-Spiel in Kopenhagen ohne Dortmund-Fans? UEFA prüft Antrag
Borussia Dortmund
Das Spiel von Borussia Dortmund beim FC Kopenhagen soll ohne BVB-Fans stattfinden. Der UEFA liegt ein entsprechender Antrag vor.
Es waren hässliche Szenen, die sich rund um das Champions-League-Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem FC Kopenhagen im und um das Stadion abspielten. Schon am Abend vor dem Spiel kam es in der Dortmunder Innenstadt zu Gewaltexzessen und körperlichen Auseinandersetzungen, im Stadion lieferten sich Fangruppierungen vor dem Gästeblock Schlägereien, Leuchtraketen flogen auf den Rasen und in die BVB-Fanblöcke. Aufgrund der Vorkommnisse wird auch das Spiel in Kopenhagen (2. November) von allen Seiten als „Hochrisikospiel“ eingestuft. Wobei das letzte Gruppenspiel vielleicht ganz ohne BVB-Fans stattfinden wird.
Champions-League-Spiel in Kopenhagen ohne BVB-Fans?
Die Kopenhagener Polizei hat bei der UEFA einen Antrag gestellt, das Spiel aus Sicherheitsgründen ohne Gästefans stattfinden zu lassen. Die Entscheidung des europäischen Fußballverbandes steht allerdings noch aus.
Bei Borussia Dortmund geht man nach aktuellem Stand davon aus, dass Gäste-Fans zugelassen werden, derzeit wird der Karten-Vorverkauf für die Partie in Kopenhagen vorbereitet. Um das Risiko erneuter gewalttätiger Auseinandersetzungen zu verringern, greift der BVB zu einer außergewöhnlichen Maßnahme. Die Tickets für das Auswärtsspiel werden namentlich personalisiert, die Daten der Ticketnutzer sollen vor Ort überprüft werden.
Borussia Dortmund droht Zuschauer-Teilausschluss
Dabei solle es sich um „eine absolute Ausnahme“ handeln, der BVB sehe sich aber aufgrund der Bewährungsstrafe gegen den Klub dazu gezwungen. Nach den Ausschreitungen in Dortmund hatte die UEFA ein Verfahren gegen beide Vereine eingeleitet. Sowohl der FC Kopenhagen als auch Borussia Dortmund müssen jeweils 40.000 Euro Geldstrafe zahlen. Dem BVB droht bei einem erneuten Verstoß dieser Art ein Zuschauer-Teilausschluss von „mindestens 6000 Sitzplätzen“. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt.