Fanhilfe Dortmund mit scharfer Kritik nach Verurteilung von BVB-Fans wegen Beleidigungen
Dietmar Hopp
Drei BVB-Fans werden wegen Beleidigung von Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp zu Geldstrafen verurteilt. Die Fanhilfe Dortmund übt scharfe Kritik am Verfahren. Der Rechtsstreit geht weiter.

Die Fans von Borussia Dortmund protestieren gegen Dietmar Hopp, den Mehrheitsgesellschafter der TSG 1899 Hoffenheim. Drei BVB-Anhänger sind wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. © dpa
Am 14. Mai 2018 sollen die Dortmunder Anhänger Dietmar Hopp als „Sohn einer Hure“ bezeichnet haben. Durch Richtmikrofone oberhalb des Gästeblocks im Hoffenheimer Stadion sowie Videografie wurden mehrere Tatverdächtige ermittelt.
Gericht lehnt Anträge der Verteidigung ab
Gegen drei Männer zwischen 25 und 40 Jahren verhängte das Amtsgericht Sinsheim nach drei Hauptverhandlungstagen nun Geldstrafen zu 70 Tagessätzen, also knapp zweieinhalb Monatsgehälter. Sowohl die Verteidigung als auch die Oberstaatsanwältin kündigten eine Revision an.
Bereits zu Beginn des Prozesses akzeptierten zwei weitere BVB-Fans, die nicht einschlägig vorbelastet waren, Geldstrafen in Höhe von 400 bzw. 600 Euro.
Der Mandant wurde wegen Beleidigung zu 70 Tagessätzen verurteilt.
— Dr. Andreas Hüttl (@Dr_Huettl) 27. Mai 2019
Verteidigung hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Staatsanwaltschaft, die in 3 Tagen HV jeden Beweisantrag als unnötig abgelehnt hat, hat Berufung eingelegt.
(warum? vgl. Komm zu § 335 StPO)#LexHopp pic.twitter.com/HF5CJBgLLx
Das Verteidiger-Trio der Dortmunder Anhänger um Andreas Hüttl, Stefan Witte und Thomas Bratke hatte bei den intensiven Terminen vor Gericht eine Vielzahl an Anträgen aufgefahren, die allesamt vom Gericht abgelehnt wurden. „Das war ein Verfahren, das seinesgleichen sucht, was die Nichtbeachtung von Rechten im deutschen Prozessrecht angeht“, sagt der Dortmunder Rechtsanwalt Stefan Witte.
Gericht kann Hopp keine Vorladung zukommen lassen
Unter anderem gelang es der Behörde nicht, eine Adresse ausfindig zu machen, um dem Geschädigten und Kläger Dietmar Hopp eine Vorladung zukommen zu lassen. Hüttl und Witte suchten Hopp kurzerhand eigenständig in dessen Golfclub St. Leon-Rot auf. Mehr als ein freundliches Gespräch konnten sie jedoch nicht erreichen.
Ein Termin für die Revisionsverhandlung, dann wohl vor dem Landgericht Heidelberg, steht noch nicht fest.
Die Fanhilfe von Borussia Dortmund hat sich in einer Erklärung verwundert über das Verfahren geäußert. „Mit den Argumenten der Verteidigung wurde sich ebenso wenig inhaltlich auseinandergesetzt wie mit den gestellten Anträgen“, heißt es darain, und weiter: „Ein faires Verfahren war zu keinem Zeitpunkt gewährleistet! Weder wurde dem Grundsatz der Waffengleichheit Rechnung getragen, noch strafprozessual verankerte Verteidigerrechte gewährleistet.“
In jedem Fall sei das Verfahren nicht abgeschlossen. „Es ist erklärtes Bestreben der Angeklagten mit Unterstützung der Fanhilfe Dortmund, den Sachverhalt einer umfassenden, notfalls letztinstanzlichen Klärung zuzuführen.“
Heißt im Klartext: Der Rechtsstreit geht so lange weiter, bis er final geklärt ist.