Beute im Wert von mehreren Zehntausend Euro hatte ein heute 29-jähriger Ahauser im Herbst und Winter 2021 aus dem Aufhaus getragen. Das ging so weit, dass das Unternehmen Tobit.Labs als Betreiber des Aufhauses keine Alternative gesehen hatte, als das Aufhaus über mehrere Tage zu schließen.
Noch einmal holte den Mann am Freitag seine Vergangenheit ein: Schon einmal hatte er sich deswegen vor Gericht verantworten müssen. Wegen drei der Taten aus der Serie bekam er im März 2022 eine elfmonatige Bewährungsstrafe.
Jetzt wurden Diebstähle an fünf weiteren Tagen verhandelt. Bei denen hatte der Mann 19 Smartphones im Wert von insgesamt rund 19.000 Euro, eine Drohne für rund 600 Euro, einen Elektroscooter für 800 Euro und weitere Dinge von geringerem Wert gestohlen. Unter anderem hatte er dazu auch mehrere Vitrinen eingeschlagen.
Die Richterin hatte einen Vertreter der Tobit.Labs im Verfahren noch zum enormen Wert der Beute befragt. „Den haben wir ja nicht gewürfelt“, antwortete der. Es habe sich bei den Geräten zum Teil um neue, zum Teil um neuwertige Smartphones gehandelt. Der 29-Jährige habe seine Auswahl allerdings sehr zielgerichtet getroffen und nur die besonders hochpreisigen Geräte mitgenommen.
Den Zugang zum Aufhaus hatte sich der 29-Jährige damals mal mit seinem eigenen Chayns-Profil (und damit seinen eigenen Personalien), mal mit gefälschten Daten verschafft. In einigen Fällen war er auch einfach über das Drehkreuz am Eingang gesprungen.
Drogen- und Alkoholsucht
„Bis heute bin ich sehr beschämt über das, was ich da getan habe. Das war nicht ich“, sagte der Mann am Freitag vor Gericht. Seit der ersten Verurteilung im März 2022 hat er sein Leben komplett umgekrempelt.
Er sei damals alkohol- und drogenabhängig gewesen. Mit den Diebstählen habe er sich seine Sucht finanziert. Was mit den Handys genau passiert sei, konnte der Mann am Freitag nicht mehr sagen. „Ich hab sie einfach verkauft“, erklärte er.
Nach einem mehrmonatigen stationären Drogenentzug lebt er wieder in Ahaus, seit Anfang des Jahres mit seiner Lebensgefährtin in einer gemeinsamen Wohnung. Obwohl er keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann, hat er eine unbefristete Stelle bei einem Ahauser Unternehmen in Aussicht. Die bisherigen Geldauflagen und den Einzug von Wertersatz bediene er regelmäßig.
Positive Veränderung seit Urteil
Seine Bewährungshelferin bestätigte den positiven Eindruck. Das erste Verfahren mit der Bewährungsstrafe habe ihn offenbar schwer beeindruckt. Der 29-Jährige habe die Therapie sehr gut hinter sich gebracht, erfülle alle Auflagen und Pflichten sehr gut und sei nicht mehr auffällig oder gar strafrechtlich aufgefallen. Auch der Kontakt und die Zusammenarbeit gestalte sich sehr positiv. Zusätzlich habe er eine rechtliche Betreuung beantragt.
nWarum die Taten, wegen der am Freitag verhandelt wurde, und die aus dem Verfahren vom vergangenen März überhaupt getrennt wurden, blieb unklar. „Das ist schon eher unnatürlich“, sagte die Richterin. Das wurde aber nicht mehr näher erörtert.
Unter dem Strich sah sie die positive Prognose für das Leben des Mannes. „Sie haben damals gemerkt, dass die Diebstähle im Aufhaus funktioniert haben“, hielt sie ihm vor. Das wohl auch, weil die Barrieren gegen Diebstahl dort nicht so hoch seien wie in anderen Geschäften. Entsprechend habe er binnen kurzer Zeit die Gelegenheit ausgenutzt. „Aber Sie haben natürlich auch immensen Schaden angerichtet“, betonte sie.
Am Ende stand eine neue Bewährungsstrafe, in die aber auch das Urteil aus vergangenem März mit einbezogen wurde: ein Jahr und acht Monate zur Bewährung. Den Wert der Beute – das Gericht ging in den aktuellen Fällen von 20.499 Euro aus – muss der Mann in Raten zurückzahlen. Dazu kommen noch Reste der Forderungen aus dem vergangenen Verfahren. Damals summierte sich der Wertersatz auf 7000 Euro.
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