Immer wieder hatte die Kamera den Ladendieb auf frischer Tat aufgezeichnet. Dabei soll es sich um einen 28-jährigen Mann aus Ahaus handeln. Dem wurde jetzt die Anklageschrift zugestellt.

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20.000 Euro Beute: Anklageschrift an 28-jährigen Ahauser ist zugestellt

rnNotorischer Ladendieb

Fünf Wochen lang war das Aufhaus wegen eines Ladendiebs geschlossen. 20.000 Euro Beute soll der gemacht haben. Jetzt ist die Tür wieder offen. Und ein Ahauser (28) hat Post vom Staatsanwalt.

Ahaus

, 24.01.2022, 14:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Mann, der im vergangenen Jahr immer wieder Smartphones und andere hochpreisige Artikel aus dem Aufhaus gestohlen haben soll, hat in diesen Tagen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Die Anklageschrift ist dem mutmaßlichen Ladendieb inzwischen zugestellt. Das bestätigte Benedikt Vieth, Direktor des zuständigen Amtsgerichts Ahaus, am Montag auf Nachfrage unserer Redaktion.

Demnach wird der 28-jährige Ahauser für drei Fälle von besonders schwerem Diebstahl angeklagt. Zwischen September und Oktober 2021 soll er im Aufhaus mehrere hochwertige Mobiltelefone mitgenommen haben, ohne zu bezahlen. Dabei soll er auch in mindestens einem Fall eine Vitrine eingeschlagen haben.

Von der Videoüberwachung hatte sich der Mann bisher nicht abschrecken lassen. Jetzt wurde ihm die Anklageschrift wegen besonders schweren Diebstahls zugestellt. Wann er sich deswegen vor Gericht verantworten muss, ist aber noch nicht klar.

Von der Videoüberwachung hatte sich der Mann nicht abschrecken lassen. Jetzt wurde ihm die Anklageschrift wegen besonders schweren Diebstahls zugestellt. Wann er sich deswegen vor Gericht verantworten muss, ist aber noch nicht klar. © Stephan Rape

Ein besonders schwerer Fall des Diebstahls liegt laut Strafgesetzbuch beispielsweise dann vor, wenn die Beute durch ein verschlossenes Behältnis oder eine Schutzvorrichtung geschützt ist. Darauf stehen zwischen drei Monaten und bis zu zehn Jahren Haft.

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Wann es zum Prozess kommt, konnte Benedikt Vieth am Montag noch nicht abschätzen. Zunächst prüfe das Gericht, ob es die Anklage zum Prozess zulasse und ein Hauptverfahren eröffne. Parallel habe der Angeklagte Fristen, in denen er sich beispielsweise um einen Anwalt bemühen kann.

Mutmaßlicher Dieb ließ sich nicht abhalten

Wie berichtet hatten die Tobit.Labs das Aufhaus Mitte Dezember geschlossen, weil der Mann immer wieder Dinge aus dem Geschäft gestohlen haben soll. Dabei habe er sich auch von einem gegen ihn ausgesprochenen Hausverbot nicht aufhalten lassen. In der Schließung hatte das Unternehmen den einzigen Weg gesehen, um weiteren Schaden zu verhindern.

Insgesamt – so hatten es die Tobit.Labs erklärt – habe der Mann einen Schaden von rund 20.000 Euro angerichtet. Dabei hatte er sich auch nicht sonderlich darum gekümmert, dass sowohl Videoaufnahmen von ihm angefertigt, als auch Daten von ihm erfasst wurden: Zutritt zum Aufhaus hatte er sich zunächst ganz regulär über die Chayns-App verschafft. Darin hatte er allerdings auch Adress- und Kontaktdaten und sogar seinen Personalausweis hinterlegt.

Aufhaus hat wieder geöffnet

Seit Montagmorgen ist das Aufhaus wieder geöffnet. Laut Tobit.Labs ist es der erste begehbare Online-Marktplatz. „Es soll Menschen in die Stadt ziehen, zu Zeiten, in denen sie bislang zuhause auf dem Sofa sitzen und online shoppen“, heißt es auf der Internetseite des Aufhauses. Sowohl professionelle Händler als auch Privatleute können die Regalflächen des Aufhauses für den Verkauf nutzen. Gleichzeitig soll es ein Schritt gegen Leerstand in der Innenstadt sein.

Die Tobit.Labs hatten das Aufhaus im Mai 2021 im ehemaligen Modehaus Haverkamp eröffnet. Das Gebäude gehört der Volksbank Gronau-Ahaus. Noch ist nicht klar, was damit auf lange Sicht geschehen soll.