Schon seit Wochen steht an der Fürstenkämpe ein Wohnwagen. Einen Hinweis, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist, gibt es nicht.

© Markus Gehring

Wohnwagen an der Fürstenkämpe: Dauerparker oder illegale Entsorgung?

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Schon vor einigen Wochen stellten Unbekannte einen Wohnwagen auf dem Parkplatz an der Berufsbildungsstätte Ahaus ab. Ein Anwohner glaubt, dass er so illegal entsorgt werden soll.

Ahaus

, 24.11.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Schon seit einigen Wochen steht an der Fürstenkämpe in der Nähe der Berufsbildungsstätte ein Wohnwagen ohne Nummernschild. Bewegt wurde er seitdem augenscheinlich nicht. Ein Anwohner meldete sich bei der Redaktion und äußerte den Verdacht, dass der Caravan an dieser Stelle von Unbekannten „wild“ entsorgt worden sei. Eine illegale Methode, die auch im Kreis Borken schon vorgekommen ist.

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Für den Anwohner, sollten sich die Indizien bestätigten, ein Unding: „Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, aber angesichts der möglichen, geringen Ordnungsstrafen offenbar einen Versuch wert.“ Daher hat er auch die Polizei eingeschaltet. Auf Anfrage bestätigt Frank Rentmeister von der Kreispolizei: „Wir haben den Wohnwagen untersucht, konnten aber nicht feststellen, dass er geklaut ist. Nur dann wären wir zuständig.“

Somit ist es ein Fall für das Ahauser Ordnungsamt. Stefan Hilbring, Pressesprecher der Stadt Ahaus, erklärte dazu auf Anfrage: „Der dort abgestellte Wohnwagen war dem Ordnungsamt nicht bekannt. Eine Mitteilung über die Angelegenheit liegt nicht vor.“ Allgemein konnte er dazu aber sagen: „Fehlen an einem Wohnwagen Kennzeichen, so ist davon auszugehen, dass dieser gegebenenfalls illegal abgestellt beziehungsweise entsorgt wurde.“

Wohnwagen könnte kostenpflichtig abgeschleppt werden

In einem solchen Fall werde versucht, den Eigentümer zu ermitteln. „Ist dies nicht möglich, wird ein Beseitigungsauftrag mit einer Fristsetzung angebracht. Verstreicht die Fristsetzung, wird der Wohnwagen vom Ordnungsamt abgeschleppt“, so Hilbring. Die Kosten hierfür muss der Besitzer zahlen. Falls er nicht ausfindig gemacht werden kann, zahlt die Allgemeinheit.

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Auf dem Parkplatz an der Fürstenkämpe einen Anhänger dieser Größe abzustellen, ist generell nicht verboten. Wie andere Fahrzeuge auch, dürfte er 14 Tage am Stück dort parken ohne sich zu bewegen. Allerdings müsste der Wohnwagen dazu auch angemeldet sein, was er augenscheinlich aber nicht ist.