Wirte müssen 2020 für Außengastronomie keine Gebühren zahlen
Gastronomie
Die Stadt Ahaus wird in diesem Jahr auf Gebühren verzichten: Gastronomie und Einzelhandel müssen keine Beträge für die Sondernutzung öffentlicher Flächen zahlen, zum Beispiel für Außengastronomie.

Die Stadt verzichtet in diesem Jahr auf Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Flächen, zum Beispiel für die Außengastronomie. © Markus Gehring
Die Gastronomie und der Einzelhandel haben seit Monaten mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen – das macht sich in Umsatzeinbußen bemerkbar. Die Stadt kommt den Gastronomen und den Einzelhändlern entgegen: Sie verzichtet in diesem Jahr nach einem Beschluss des Rates auf die sogenannten Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen.
Zurück geht das auf einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Ratssitzung im April. Damals hatte die Verwaltung erklärt, auf der Erhebung der Gebühren für den Zeitraum zu verzichten, weil durch die Coronaschutzmaßnahmen die öffentlichen Flächen nicht oder kaum in Anspruch genommen werden konnten.
Seitdem habe es weitreichende Lockerungen gegeben, schreibt die Verwaltung in ihrer Sachdarstellung für die jüngste Ratssitzung. Flächen könnten wieder zur Außengastronomie und zur Warenpräsentation genutzt werde. „Die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wäre prinzipiell wieder möglich.“ Doch die Verwaltung schlug von sich aus vor, 2020 von abzusehen.
Die für 2020 geplanten Einnahmen in Höhe von 14.000 Euro fließen normalerweise der Ahaus Marketing und Touristik (AMT) zu. „Wir würden diese Summe aus städtischen Mitteln zur Verfügung stellen“, erklärte Bürgermeisterin Karola Voß. Das fand die Zustimmung des Rates.