Weihnachtsgottesdienste in St. Andreas und Martinus ohne Anmeldung

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Weihnachtsgottesdienste in St. Andreas und Martinus ohne Anmeldung

rnWeihnachtsgottesdienste

Die katholische Kirchengemeinde St. Andreas und Martinus weist darauf hin, dass bei Gottesdiensten an den Weihnachtsfeiertagen, an denen viele Besucher erwartet werden, die 2G-Regel eingehalten werden muss.

Wüllen, Wessum

, 16.12.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

In diesem Jahr gibt es aufgrund der aktuellen pandemischen Lage einige Hinweise zu den Weihnachtsgottesdiensten, darauf weist die katholische Kirchengemeinde St. Andreas und Martinus jetzt hin. Interessierte können ohne Anmeldung an allen Festgottesdiensten teilnehmen.

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Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist in allen Gottesdiensten ununterbrochen verpflichtend. Der Einlass ist jeweils 45 Minuten vor dem Gottesdienstbeginn. Ein Ordnungsdienst wird an allen Weihnachtstagen bereitstehen.

Bei voraussichtlich gut besuchten Gottesdiensten gilt die 2G-Regelung

Für die Gottesdienste, bei denen an Weihnachten eine erhöhte Nachfrage zu erwarten ist, wird die 2G-Regelung angewendet. „Dadurch kann eine größere Anzahl an Gläubigen mitfeiern“, heißt es in der Pressemitteilung. Bei diesen Gottesdiensten ist eine freie Platzwahl möglich. Beim Betreten der Kirche wird der Immunitätsstatus kontrolliert. Daher sollten die Gottesdienstbesucher ihren Personalausweis und Impf- oder Genesenen-Nachweis bereithalten.

Krippenfeiern mit gekennzeichneten Sitzplätzen

Bei den Krippenfeiern und in allen anderen Gottesdiensten gelten die bekannten Bestimmungen: Mindestabstand 1,5 Meter; Familien dürfen natürlich zusammensitzen. Bei diesen Gottesdiensten sind die Sitzplätze gekennzeichnet. Es kann nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern mitfeiern.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind den immunisierten Personen gleichgestellt. Das heißt, sie haben Zugang zu allen Gottesdiensten, auch zu 2G-Gottesdiensten, und brauchen dazu weder einen Testnachweis noch sonst irgendeinen Immunitätsstatus beibringen.

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Nachfolgend alle Weihnachtsgottesdienste mit den entsprechenden Voraussetzungen:

Freitag, 24. Dezember Heiligabend

14.30 Uhr St. Andreas-Kirche, Krippenfeier

(begrenzte Anzahl an Teilnehmern)

16 Uhr St. Martinus-Kirche, Krippenfeier

(begrenzte Anzahl an Teilnehmern)

16.30 Uhr St. Andreas-Kirche, Christmette

musikalische Mitgestaltung vom Kirchenchor

und mit Live-Stream-Übertragung

(2G Regel, Einlass nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis)

18.15 Uhr St. Martinus-Kirche, Christmette

musikalische Mitgestaltung durch Sologesang und Querflöte

(2G Regel, Einlass nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis)

22 Uhr St. Andreas-Kirche, Christmette

(begrenzte Anzahl an Teilnehmern)

Samstag, erster Weihnachtstag

8 Uhr St. Martinus-Kirche, Weihnachtsmesse

(begrenzte Anzahl an Teilnehmern)

8.30 Uhr St. Andreas-Kirche, Weihnachtsmesse

musikalische Mitgestaltung vom Tuba-Quartett des Musikvereins
(begrenzte Anzahl an Teilnehmern)

10 Uhr St. Martinus-Kirche, Festhochamt

musikalische Mitgestaltung durch Sologesang und Trompete und mit Live-Stream-Übertragung
(2G Regel, Einlass nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis)

11.15 Uhr St. Andreas-Kirche, Festhochamt

musikalische Mitgestaltung vom Kirchenchor

(2G Regel, Einlass nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis)

Sonntag, zweiter Weihnachtstag

8 Uhr St. Martinus-Kirche, Messe, Fest des hl. Stephanus

(begrenzte Anzahl an Teilnehmern)

8.30 Uhr St. Andreas-Kirche, Hl. Messe, Fest des hl. Stephanus

(2G Regel, Einlass nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis)

10 Uhr St. Martinus-Kirche, Hochamt

musikalische Mitgestaltung durch eine Gruppe des Chores „Taktvoll“
(2G Regel, Einlass nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis)

11.15 Uhr St. Andreas-Kirche, Hochamt

musikalische Gestaltung durch die Sopranistin Ines Vinkelau
(begrenzte Anzahl an Teilnehmern)

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