Wahlrecht steht über Coronaschutz: Maskenverweigerer müssen wählen dürfen
Stadt Ahaus vorbereitet
Auch Maskenverweigerern muss die Möglichkeit gegeben werden, an der Kommunalwahl teilzunehmen. Bei der Stadt Ahaus ist man für den Fall der Fälle vorbereitet.

Im Wahlbüro der Stadt Ahaus wurden bereits Tausende Stimmen für die Kommunalwahl abgegeben. © Stadt Ahaus
Auch am 13. September gilt in NRW noch die Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen. So steht es in der aktualisierten Coronaschutzverordnung. Hinzugefügt wurde allerdings eine Ausnahme.
Das Land betont im entsprechenden Absatz, dass in Wahlräumen „durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen“ sei, „dass auch Personen, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen, ihr Wahlrecht ausüben können“. Auch sogenannte Maskenverweigerer sollen also die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.
Wahlrecht steht über Coronaschutz
Bei der Stadt Ahaus hat man sich darauf vorbereitet, wie Doris Zevenbergen vom Wahlamt betont: „An jedem Wahllokal haben wir ausreichend Masken vorrätig. Wer also seine Mund-Nasen-Bedeckung vergessen hat, kann von uns gerne eine bekommen.“ Sollte es dann immer noch zu einer Verweigerung kommen, werde man dafür sorgen, dass die Person in ausreichendem Abstand zu Wahlhelfern und Wählern seine Kreuzchen machen kann.
„Wir werden ihn nicht von der Wahl abhalten dürfen. Dieses Recht steht über dem Coronaschutz“, weiß Zevenbergen. Die Erfahrung aus dem eigens eingerichteten Wahlbüro in der Innenstadt zeige aber, dass in Ahaus die Bereitschaft, eine Maske zu tragen, sehr hoch sei. „Es gab niemanden, der sich wirklich geweigert hat.“ Vorbereitet will man trotzdem sein.