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Verfahren mit überraschender Vorgeschichte – doch viele Fragen bleiben offen
Amtsgericht
Dem Vorwurf der Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung musste sich eine 52-Jährige stellen. Sie soll eine Alstätterin angefahren haben. Doch vieles blieb im Dunkeln.
Was genau an diesem 8. Februar 2020 auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in Alstätte geschehen ist, dass konnte nach den Aussagen von Angeklagter und Freund der Geschädigten nicht exakt aufgeklärt werden. Dass der Vorwurf der Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung gegen eine 52-jährige Niederländerin aus Enschede eine Vorgeschichte hatte, das überraschte während der Verhandlung im Amtsgericht sowohl Richter als auch Staatsanwaltschaft. In der Summe bewegte sich die Tat einschließlich der Verletzungen bei der Geschädigten aus Alstätte auf sehr geringem Niveau, so dass der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens folgte.
Geschädigte wird angefahren und trägt Rötungen davon
An diesem 8. Februar hatte die angeklagte Niederländerin mit Mann und Tochter den Parkplatz in Alstätte angesteuert. Am Verlassen des Parkplatzes seien sie dann von einem Mann und einer Frau – beide habe sie nicht gekannt – gehindert worden, äußerte die 52-Jährige. Ihr Mann sei ausgestiegen, um nach dem Grund der Blockade zu fragen. In der Folge habe ihr Mann sie aufgefordert, fortzufahren. Sie habe dann den Wagen rückwärts gesetzt, die Frau habe versucht, sich an der Motorhaube festzuhalten. Dann sei diese abgerutscht, sie zog sich dabei Rötungen an Bein und Arm zu, was Fotoaufnahmen belegten.
Die Niederländerin habe einen Parkplatz an der Volksbank angesteuert und ihre Tochter beauftragt, ihren Mann aufzusuchen. Dieser hatte die Szenerie mittlerweile in unbekannte Richtung verlassen. Die Tochter erkannte das Paar aus Alstätte dann wieder und suchte in einer Tankstelle Hilfe. Gemeinsam mit der Polizei habe man den Mann dann an der Grenze aufgenommen.
Es gab doch schon eine Begegnung zwei Monate zuvor
Dieser Umstand überraschte den Richter doch sehr. „Mein Mann wollte nach Hause“, sagte die Beschuldigte, mehr wisse sie nicht. Dabei kam eine Vorgeschichte zum Vorschein. Denn Ende 2019 hatte es zwischen dem Ehepaar aus Enschede und der Geschädigten schon einmal eine „Begegnung“ an gleicher Stelle gegeben, wie die Angeklagte berichtete. Seinerzeit sahen sich die Niederländer durch das Parken des Fahrzeugs der beiden Zeugen behindert, so dass der Mann der Angeklagten einen Scheibenwischer ihres Fahrzeugs beschädigte.
Von diesem Vorgang hatte der Freund der Geschädigten ein Foto eines Augenzeugen erhalten, der ihn informiert hatte. Anhand dieses Fotos habe er das Fahrzeug der Niederländer an besagtem 8. Februar dann auch wiedererkannt, die beiden Fahrzeuginsassen seien ihm durch den Besuch im Lebensmittelmarkt bekannt vorgekommen.
Hauptzeugin kann nicht vernommen werden
„Also haben wir die Polizei informiert und die sagte uns, dass wir die beiden am Wegfahren hindern sollen, bis die Polizei eingetroffen ist“, erklärte der Alstätter. In der Folge sei es dann zu dem Anfahren seiner Freundin durch die Angeklagte gekommen. Da sich die Aussagen zum Tathergang in wesentlichen Dingen nicht eindeutig deckten, hätte es laut Richter der Aussage der Geschädigten bedurft. Da die Deutschkenntnisse der Polin allerdings nicht ausreichten, hätte ein neuer Termin angesetzt werden müssen, da ein Dolmetscher nicht anwesend war.
Dass es sich um eine Form der Nötigung gehandelt haben könnte, sei zwar denkbar, es könne aber auch zum Beispiel Notwehr nicht ausgeschlossen werden, erklärte der Richter. Viele offene Fragen und der Umstand, dass sich die gesamte Tat auf einem „sehr geringfügigen Niveau“ bewegt hat, führten letztlich zu der Konsequenz, dass eine Einstellung des Verfahrens angemessen gewesen ist.