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Haftstrafen für Betreiber der Cannabisplantagen in Ahaus und Stadtlohn
Drogenprozess
Langjährige Haftstrafen hat das Landgericht Münster jetzt gegen die Drogenhändler verhängt, die auch in Ahaus und Stadtlohn Cannabis-Plantagen betrieben.
Teils langjährige Haftstrafen hat das Landgericht Münster jetzt im Fall der illegalen Cannabis-Plantagen in Ahaus, Stadtlohn, Bad Bentheim und Horstmar verhängt.
Ein Mann aus Gronau und ein Mann aus Enschede sind zu jeweils fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Marihuana), ein weiterer Gronauer wegen dieses Vorwurfs zu vier Jahren und neun Monaten.
Seit Frühjahr schon in U-Haft
Die drei befanden sich seit ihrer Festnahme im Frühjahr in Untersuchungshaft und wurde jetzt gegen eine Kautionsauflage daraus entlassen. Vorläufig frei ist ein weiterer Angeklagter: Ein Gronauer wird - wie bei den anderen abzüglich seiner bisherigen Untersuchungshaft - für seine Beihilfe zu den Taten der drei Hauptbeschuldigten drei Jahre in Haft sein, so bald sie angetreten werden muss.

Sechs Männer mussten sich vor dem Landgericht verantworten. Das Bild stammt vom Prozessauftakt. © Klaus Möllers
Ebenfalls ein Gronauer wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt, ein Mann aus Ahaus zu einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung wegen Besitzes von Marihuana. Für beide wurden die Haftbefehle aufgehoben.
In Ahaus, Stadtlohn-Büren, Bad Bentheim und in Horstmar hatte die Polizei Plantagen mit insgesamt mehreren tausend Cannabis-Pflanzen beziehungsweise Setzlingen entdeckt, die offenkundig zur Gewinnung der Droge Marihuana bestimmt waren. Die Anlagen wurden nach Einschätzung der Polizei und der Staatsanwaltschaft „professionell“ betrieben. Es wurden umfangreiche Technikanlagen aufgebaut, damit die Pflanzen in geschlossenen Räumen wachsen konnten.
Polizei schlug im Februar und April zu
Vor ihren Festnahmen waren die Täter über Wochen telefonisch und mit versteckten GPS-Sendern an ihren Autos überwacht worden. Letztlich schlug die Polizei dann im Februar und im April zu.
Den Fall der Horstmarer Anlage stellte das Gericht am Ende der Beweisaufnahme ein, weil sich aus den anderen Fällen bereits eine Strafhöhe abzeichnete, die durch diesen Fall vermutlich nicht beträchtlicher geworden wäre und das Verfahren so etwas abgekürzt werden konnte.
Überwachungsmaßnahmen lieferten Beweise
Im Gegensatz zu vielen anderen Strafverfahren wurden relativ wenige Zeugen gehört. Denn die meisten Beweise hatten Ermittler durch die Überwachungsmaßnahmen und die Bestimmung von Wirkstoffmengen der Drogen, unter anderem durch das Landeskriminalamt, gewonnen.