Stellenanzeige der RHS Maschinen- und Anlagenbau auf Impffrei.work.

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Trotz Corona-Welle: Ahauser Unternehmen sucht ungeimpfte Mitarbeiter

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Die vierte Corona-Welle hat das Land im Griff, auch am Arbeitsplatz gelten verschärfte Schutzvorschriften. Trotzdem sucht ein Unternehmen aus Ahaus Mitarbeiter, die über keinen Impfschutz verfügen.

Ahaus

, 01.12.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Stellenanzeige an sich ist nicht weiter auffällig. Ein Maschinenbauunternehmen aus Ahaus sucht einen „SPS-Techniker / Maschinenbauingenieur“: „Bei uns kannst Du Dein Ding eigenständig durchziehen. Wir schaffen Freiräume für Dich. Wir sind offen für die Ideen unserer Mitarbeiter und bieten Flexibilität und flache Hierarchien.“

Auffällig aber ist, wo diese Stellenanzeige zu finden ist. Nicht auf irgendeiner der hinlänglich bekannten Stellenbörsen in Online- oder Printmedien, sondern auf „Impffrei.work“. Dabei handelt es sich laut Eigendarstellung um „Die Alternative Jobbörse“, der Name ist Programm. Hier sind neben Stellenanzeigen auch impfkritische Inhalte zu finden.

Nicht illegal, aber merkwürdig

Ein Unternehmen also, das nach ungeimpften Mitarbeitern sucht? Illegal ist das nicht – merkwürdig hingegen schon. Bereits vor einigen Monaten sorgte die RHS Maschinen- u. Anlagenbau GmbH für Aufsehen, als sie sich auf Animap.info listen ließ. Hier können sich eigenen Angaben nach Unternehmen aller Branchen eintragen, die „in Bezug auf Covid-19 niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren.“

Stellung beziehen wollte das Unternehmen seinerzeit nicht, weswegen die Redaktion in diesem Fall zunächst verdeckt angefragt hat. Der in der Stellenanzeige genannte Ansprechpartner, in leitender Funktion bei RHS, erklärte: „Wir sind für Toleranz, Offenheit, da werden nicht irgendwelche Leute gegängelt, die sich nicht impfen lassen wollen oder sich nicht testen lassen wollen.“

Verschärfte Corona-Schutzvorschriften auf der Arbeit

Das an sich ist nicht verboten. Seit der vergangenen Woche gilt auf der Arbeit – vom Bund verordnet – 3G. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich auf der Arbeit testen lassen oder täglich ein negatives Schnelltestergebnis bzw. innerhalb von 48 Stunden ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen.

Dabei darf nicht auf Vertrauensbasis gearbeitet werden. Das Bundesarbeitsministerium erläutert auf seiner Webseite: „Es ist eine effiziente betriebliche Zutrittskontrolle erforderlich, die eine lückenlose Umsetzung der Nachweispflicht zum Status geimpft, genesen oder getestet sicherstellt.“

Gültige Testergebnisse sind Pflicht

Wie hält es RHS damit? „Der Gesetzgeber schreibt das ja vor und nicht wir und wir arbeiten da immer konform“, heißt es. Auf die Frage, ob die Testung vor Ort erfolgt, erklärte der Ansprechpartner weiter: „Wir arbeiten da viel mit Eigenverantwortung. Es sind nicht alle berechtigt, solche Sachen einzusehen von Mitarbeitern.“ Das ist so nicht zutreffend, der Arbeitgeber muss zumindest gültige Testergebnisse abfragen.

In einem weiteren Telefonat konfrontierte die Redaktion das Unternehmen mit den Inhalten des Gesprächs vom Vortag. Ob die Testungen auch im Zutrittsbereich kontrolliert würden – wie es der Gesetzgeber vorschriebt? Diese Reglung war der Person nicht bekannt. Aber: „Wir halten uns an die Vorgaben.“

Kritik von Gewerkschaft

Pietro Bazzoli von der Gewerkschaft IG Metall sieht das Verhalten von RHS Unternehmens hingegen kritisch – und erinnert an die Fürsorgepflicht des Unternehmens: „Wir erwarten, dass der Arbeitgeber aufklärt und Impfen empfiehlt. Gesundheit hat Vorfahrt!“

Letztlich liegt die Impfentscheidung im Ermessen eines jeden selbst – da hat der Vertreter der RHS Maschinen- und Anlagenbau natürlich Recht. Ob eine solche Haltung serös ist, darf zumindest hinterfragt werden. Das scheint auch dem Unternehmen bewusst zu sein: Es widersprach der Nennung seines Namens.