Staatsanwaltschaft bleibt hart 24-jähriger Alstätter wegen 16 Gramm Marihuana vor Gericht

Staatsanwaltschaft bleibt hart: Alstätter wegen 16g Marihuana vor Gericht
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Ganze 16 Gramm Marihuana hat ein heute 24-jähriger Alstätter an einen Bekannten verkauft. Und auch wenn das schon zweieinhalb Jahre her ist – und Marihuana wahrscheinlich ab April in Deutschland legalisiert wird – droht ihm jetzt noch Ärger vor Gericht. Weil die Staatsanwaltschaft auf der Strafverfolgung beharrt.

Saal 2 im Ahauser Amtsgericht. Im Saal sitzen der Richter, der 24-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger und der Referendar der Staatsanwaltschaft, der an diesem Tag die Anklage vertritt. In fünf Fällen hat der junge Mann Marihuana an einen entfernten Bekannten verkauft. Insgesamt 16 Gramm. 160 Euro hat er dafür insgesamt bekommen. So weit die Anklageschrift.

Der Verteidiger macht den Auftakt und wendet sich direkt an den Richter: „Ich frage mal ganz stumpf: Können wir über eine Einstellung des Verfahrens reden?“ Der Richter zuckt mit den Schultern. „Wir können über alles reden, ich werde aber auf keinen Fall irgendetwas versprechen“, antwortet der.

Viel spricht für Angeklagten

Dann fasst er selbst die Punkte zusammen, die für den 24-Jährigen sprechen: Der Handel geschah in einem kurzen Zeitraum und in einer geringen Menge. Gleichzeitig war der Mann nicht vorbestraft, hat einen festen Job und ein gefestigtes Umfeld. „Da habe ich schon ganz andere Fälle eingestellt“, sagt er.

Und an den Angeklagten gerichtet: „Ist das korrekt, was in der Anklageschrift steht?“ Der Angesprochene nickt. „Ja.“ Er sei damals mit falschen Freunden zusammengekommen. Zu denen habe er jeden Kontakt abgebrochen. Auch mit Drogen habe er nichts mehr zu tun.

Inzwischen plane er seine Verlobung, will mit seiner Lebensgefährtin nach Hannover ziehen, um dort einen Neuanfang zu machen. „Mich hält hier nichts mehr“, sagt er.

Der Richter nickt. Ein bisschen Strafe müsse sein, aber er hält es für vertretbar, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. „Ab 1. April existiert dieser Straftatbestand wahrscheinlich ohnehin nicht mehr. Das ist alles lang her“, sagt er.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft blickt skeptisch auf seine Unterlagen. Das sei mit seinem Ausbilder anders vorbesprochen. Ohnehin muss er für eine Einstellung erst Rücksprache halten.

Nach wenigen Minuten Unterbrechung kommt er kopfschüttelnd wieder in den Saal: Nein, er habe keine Zustimmung für eine Einstellung bekommen. Der Fall stamme aus der Sonderabteilung, unter Umständen hätte ja sogar Gewerbsmäßigkeit im Raum gestanden. „Und dann wäre dieser Fall vor dem Landgericht verhandelt worden“, sagt er dem Angeklagten, der für einen Moment große Augen macht.

Richter will Ausbilder sprechen

Das wiederum will der Richter so nicht stehen lassen. Ungläubig und kopfschüttelnd hatte er die Ausführungen des Referendars verfolgt. Man müsse in so einem Fall schon mit Augenmaß handeln. Er will nun selbst mit dem Ausbilder sprechen, erreicht ihn jedoch telefonisch nicht mehr. Mittagszeit.

Für den 24-jährigen Alstätte geht die Ungewissheit indes weiter: „Ich vertage die Entscheidung“, sagt der Richter und setzt dann noch zu einer regelrechten Abrechnung an: „Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum man dieses Verfahren nicht einstellen will. Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft teile ich überhaupt nicht. Es geht um geringste Mengen und einen extrem kleinen Tatzeitraum und um keinerlei Gewerbsmäßigkeit.“

Einen neuen Termin gibt es an diesem Tag nicht. Nur eine ganze Reihe betretener Gesichter.

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