
© Stephan Rape
Schlimme Verletzung an Laderampe war ein unglücklicher Unfall
Verfahren eingestellt
Ein LKW-Fahrer kann auch fast sieben Monate nach einem Unfall an einer Ahauser Laderampe noch nicht arbeiten: Sein Fuß wurde eingeklemmt und zerquetscht. Den Lageristen trifft keine Schuld.
Tragischer Unfall auf der Laderampe eines Ahauser Unternehmens: Im vergangenen Mai gerät ein LKW-Fahrer kurz vor der Abfahrt mit dem Fuß unter den Teil einer Laderampe. Der Lagerist hatte sie schon ein Stück angehoben. Der LKW-Fahrer stürzt, die Laderampe senkt sich ab und zerquetscht dem Mann den Fuß.
Die Folge: Zwei gebrochene Mittelfußknochen und völlig zerquetschte Weichteile. Fünf Mal wurde der Mann bisher operiert, bekam Gewebe vom Oberschenkel an den Fuß verpflanzt. Zwei Operationen stehen noch aus. Bisher ist der Mann weiter krank geschrieben. Wenn es gut läuft, kann er im Februar oder März wieder anfangen zu arbeiten.
Am Dienstag treffen sich Lagerist und LKW-Fahrer vor Gericht wieder: Der Lagerist, ein 49-jähriger Gronauer als Angeklagter, der LKW-Fahrer (43) aus Bocholt als Zeuge. Der Vorwurf, der im Raum steht: fahrlässige Körperverletzung.
Rampe hochgefahren, obwohl der LKW-Fahrer noch beschäftigt war
Dass es zu dem Unfall kam, räumt der Gronauer sofort ein. Der LKW-Fahrer habe auf der Ladefläche seines Wagens gestanden und sei mit dem Entladen fertig gewesen. „Ich habe dann begonnen, die Rampe hochzufahren“, erklärt er dem Richter. Der Fahrer sei dann unerwartet von der Ladefläche in Richtung der Rampe gelaufen und gestürzt.
Der LKW-Fahrer schildert die Situation fast identisch, nur aus der anderen Perspektive. „Ich habe nicht gesehen, dass die Rampe schon angehoben war“, sagt er vor Gericht. Er sei in Richtung der Halle gelaufen, gestürzt und habe dann enorme Schmerzen verspürt. Das sei alles in Sekundenschnelle gegangen. „Da war dann auch direkt Tumult und viele Leute“, erklärt er.
Richter sieht nur ganz geringe Schuld beim Lageristen
Einen anderen Weg als über die Laderampe und durch die Logistikhalle hätte er nicht nehmen dürfen: „Schon wegen des Arbeitsschutzes darf ich nicht einfach von der Ladefläche herunterspringen“, erklärt er vor Gericht. Er hätte in jedem Fall noch über die Laderampe und durch die Halle gehen müssen. Normalerweise läge so eine Rampe immer auf, bis ein LKW-Fahrer weg sei. Das sei nicht nur bei dem Ahauser Unternehmen sondern allgemein üblich.
Daran habe der Lagerist eigener Aussage nicht gedacht und den Hebel für die Rampe dennoch gezogen. Der Richter sieht dennoch nur eine ganz geringe Schuld bei dem Angeklagten, der allein von dem Prozess sichtlich beeindruckt ist und eingeschüchtert wirkt.
Auch der Fahrer habe leicht fahrlässig gehandelt. „Der hätte sehen können, dass die Rampe hochsteht“, erklärt der Richter. Insgesamt sei es eine unglückliche Verkettung von Umständen gewesen, die zu einem Arbeitsunfall geführt hätten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist einverstanden, das Verfahren wird nach einer halben Stunde eingestellt. Der Angeklagte atmete da sichtbar erleichtert auf.
Ursprünglich Münsteraner aber seit 2014 Wahl-Ahauser und hier zuhause. Ist gerne auch mal ungewöhnlich unterwegs und liebt den Blick hinter Kulissen oder normalerweise verschlossene Türen. Scheut keinen Konflikt, lässt sich aber mit guten Argumenten auch von einer anderen Meinung überzeugen.
