Fällt ein PCR-Test positiv aus, gilt es für Betroffene so einiges zu beachten.

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PCR-positiv, Quarantäne und Raustesten: Alle Regeln auf einen Blick

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Sie sind PCR-positiv? Sie wissen nicht, ob sie in Quarantäne müssen? Oder wann Sie wieder rauskommen? Wir haben alle derzeit gültigen Corona-Regeln im Kreis Borken hier zusammengetragen.

Heek

, 14.01.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

2861 Personen (Stand 13. Januar) sind derzeit im Kreis mit Corona infiziert. Die Kontaktermittler arbeiten am Limit. Omikron breitet sich aus. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, ist Eigenverantwortung gefragt. Unsere Übersicht zeigt, was dabei besonders wichtig ist.

Beim kleinsten Anzeichen von Erkältungssymptomen empfiehlt der Kreis, einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen. Wichtig: Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich jeder eigenverantwortlich in Quarantäne begeben.

Fällt der Test positiv aus, muss unverzüglich ein PCR-Test angeschlossen werden. Um das Ergebnis zu bestätigen oder zu widerlegen. Wichtig: Nur ein negativer PCR-Test hebt einen zuvor positiven Schnell- oder Selbsttest wieder auf. Bis das PCR-Ergebnis vorliegt, gilt Quarantäne. In Eigenverantwortung.

Kontaktermittlern Arbeit ersparen

Fällt auch der PCR-Test positiv aus, sollte umgehend das entsprechende Formular auf der Internetseite des Kreises (https://kreis-borken.de/pcr-positiv) ausgefüllt werden. Das erspart den Kontaktermittlern viel Arbeit.

Besonderheit: Wurde ein positiver Schnelltest von der Teststelle als Verdachtsmeldung zum Gesundheitsamt geschickt, müssen Betroffene, so der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, auch das dem Kreis mitteilen.

Ein negatives Testergebnis zur Beendigung der Quarantäne muss dem Kreis Borken über dessen Internetseite gemeldet werden.

Ein negatives Testergebnis zur Beendigung der Quarantäne muss dem Kreis Borken über dessen Internetseite gemeldet werden. © Screenshot

Die behördliche Anordnung zur Quarantäne bei positivem PCR-Test erfolgt im Nachgang. Schon davor gilt die Pflicht zur häuslichen Isolation.

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Und noch etwas ist wichtig: PCR-Positive müssen umgehend selbst ihre Kontakte der vergangenen vier Tage informieren. Das übernimmt nicht der Kreis.

Doch wer genau muss in diesem Fall informiert werden?

  • Alle Personen, zu denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand.
  • Oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.

Wichtig: Diese Kontaktpersonen sollten dann umgehend einen Schnell- oder Selbsttest durchführen. Bei einem positiven Ergebnis müssen dann die bereits zuvor erläuterten Schritte folgen.

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Der Kreis hat bereits als Vorgriff auf die zu erwartende Änderung auf Bundesebene die Quarantänezeit auf zehn Tage verkürzt. Mit Ablauf dieser Frist gibt es kein zweites Schreiben des Kreises. Die Quarantäne läuft einfach aus.

Beim Einhalten der Quarantäne gilt viel Eigenverantwortung. Der Kreis appelliert eindringlich daran, sich an die Vorgaben zu halten.

Beim Einhalten der Quarantäne gilt viel Eigenverantwortung. Der Kreis appelliert eindringlich daran, sich an die Vorgaben zu halten. © DPA

Bereits ab dem siebten Tag kann eine Freitestung erfolgen. Auch das hat der Kreis beschlossen. „Das kann jeder Kreis in Eigenverantwortung so regeln, wenn er das möchte“, erklärt Kreis-Pressesprecher Karlheinz Gördes auf Anfrage.

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Bei der Freitestung, die nur mit Schnell- oder PCR-Test möglich ist und deren Ergebnisse auf der Internetseite des Kreises hochgeladen werden müssen, gelten je nach Personengruppe unterschiedliche Vorgaben. Und der Testtag zählt nicht mit zu der Sieben-Tage-Frist.

Folgende Regeln gelten bei der Freitestung für Infizierte:

  • Allgemein: Nach 7 Tagen mit Schnell- oder PCR-Test
  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern: nur PCR-Test und mindestens 48 Stunden symptomfrei
  • Für Kinder und Jugendliche: Schnell- oder PCR-Test

Folgende Regeln gelten bei der Freitestung für Kontaktpersonen:

  • Allgemein: Nach 7 Tagen mit Schnell- oder PCR-Test
  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern: nur mit PCR-Test
  • Für Kinder und Jugendliche: Nach 5 Tagen mit Schnelltest oder PCR-Test

Fällt bei der Freitestung ein PCR-Test positiv aus, gilt folgendes:

  • CT-Wert ab 30 und keine Symptome: Quarantäne ist beendet.
  • CT-Wert unter 30: Quarantäne verlängert, bis negatives Ergebnis vorliegt.

Übrigens ist es tatsächlich so, dass man die Quarantäne verlassen muss, um einen entsprechenden Schnell- oder PCR-Test durchführen zu lassen. „Anders geht das eben auch nicht“, bestätigt der Kreis-Pressesprecher.

Davon abgesehen gibt es auch Kontaktpersonen, die nie in Quarantäne müssen:

  • Geboosterte
  • Doppelt Geimpfte (wenn die Impfung weniger als 3 Monate zurückliegt)
  • Geimpfte Genesene
  • Genesene (wenn die Erkrankung weniger als 3 Monate zurückliegt)