Neue Angebotspflicht It’s fresh bietet Mehrwegverpackungen an - obwohl sie das nicht müssten

It’s fresh bietet Mehrwegverpackungen an - obwohl sie das nicht müssten
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Seit Jahresbeginn ist es soweit: Viele Gastronomiebetriebe müssen ihren Kunden, die Essen zum Mitnehmen bestellt haben, Mehrwegverpackungen anbieten. Das Schnellrestaurant It's fresh an der Bahnhofstraße in Ahaus gehört eigentlich nicht dazu. Dafür ist der Betrieb mit weniger als fünf Mitarbeitern und weniger als 80 Quadratmetern Ladenfläche eigentlich zu klein.

Für die Chefs Milan Tendahl und Jan Hintemann ist das aber kein Grund, nicht mitzumachen. „Wir haben seit Sonntag Mehrwegverpackungen im Sortiment“, sagt Milan Tendahl. „Bei uns ist es so, dass der ganz große Teil der Kunden die Speisen ‚to go‘ mit nach Hause nimmt.“ Und da sei es unsinnig, auf Einwegverpackungen zu setzen.

Bundesweites Pfandsystem

Das System an sich ist einfach: Auf die Mehrwegverpackung erhebt It's fresh einen Pfand in Höhe von fünf Euro. Dabei nutzt das Restaurant ein System namens WeBowl, das normierte Gefäße anbietet. Ähnliches bietet das Unternehmen für Trinkbecher unter dem Namen WeCup an.

Der Vorteil: Die Schalen und Getränke-Gefäße können bei diesem etablierten System auch in anderen Gastronomiebetrieben zurückgegeben werden, die mitmachen – ein wenig so, wie das bei Pfandflaschen in Supermärkten der Fall ist. Nach eigenen Angaben gibt es bereits über 16.500 Ausgabestellen bundesweit.

Ketten sind verpflichtet

Tatsächlich grenzen die Vorgaben des Gesetzgebers sehr genau ein, wer Mehrwegverpackungen anbieten muss und wer nicht. Grundsätzlich sind alle Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern und mehr als 80 Quadratmetern betroffen, die Gerichte zum Mitnehmen anbieten. Ist der Betrieb Teil einer Kette, greift die Regelung hier unabhängig von der Größe der Filiale.

Das betrifft alle Restaurants, Bistros, Imbisse und Cafés. Gleiches gilt für Fleischereien und Bäckereien, sofern sie Gerichte „to go“ anbieten. Auch Kantinen, Tankstellen und Cateringbetriebe sind laut Verbraucherschutzministerium von der Neuregelung betroffen.

Die Fast-Food-Kette Burger King bietet Mehrwegverpackungen für Getränke an.
Die Fast-Food-Kette Burger King bietet Mehrwegverpackungen für Getränke an. © Unternehmen

Der Teufel steckt im Detail

Tatsächlich steckt der Teufel im Detail: Kauft der Kunde beim Metzger rohes Fleisch für Gulasch, greift die Regelung nicht. Handelt es sich aber um ein verzehrfertiges Gulasch-Gericht, ist dies schon der Fall. Ein paar Brötchen beim Bäcker sind nicht betroffen, auch dürfen weiterhin Pizza-Kartons genutzt werden.

Wie der einzelne Betrieb das genau regelt mit dem Mehrweg-System, bleibt ihm überlassen. Für sämtliche Anbieter gilt unabhängig von der Größe: Kommt ein Kunde mit einer eigenen Verpackung, muss diese auf Wunsch befüllt werden.

Der Pizzakarton bleibt

Die Fast-Food-Kette Burger King ist ebenfalls von der Angebotspflicht betroffen. In der Filiale an der Wüllener Straße können nun Getränke, Milchshakes und Eis in Mehrwegbechern gekauft werden – übrigens vom gleichen Anbieter wie das bei It's fresh der Fall ist.

Pommes oder Hamburger werden weiterhin in Pappverpackungen zum Wegwerfen angeboten. Die neue Regelung bezieht sich nämlich nur auf Kunststoffverpackungen, weswegen auch der gute, alte Pizzakarton noch nicht ausgedient hat. Nicht zu vergessen: Es handelt sich um eine Angebots-Pflicht. Möchte der Kunde Einweg, bekommt er weiterhin Einweg.

Die Bäckerei-Ketten Ebbing und Essmanns ließen Anfragen bezüglich einer Stellungnahme am Montag unbeantwortet.

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