Mal wieder unter Alkohol Zigfach Vorbestrafter Ahauser (27) wirft mit Flasche auf Auto

Wieder unter Alkohol: Ahauser (27) Intensivtäter wirft mit Flasche
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Drei junge Männer stehen in einer Februarnacht mit ihren Autos auf dem Parkdeck am Domhof und unterhalten sich durch die heruntergelassenen Fenster. Zwischen ihren Fahrzeugen taucht plötzlich ein 27-jähriger Ahauser auf, pöbelt herum, beleidigt und provoziert. Offensichtlich ist er auf Streit aus.

Die drei Männer gehen nicht darauf ein, starten schließlich ihre Autos und wollen wegfahren. Der 27-jährige wirft mit voller Wucht eine Wodkaflasche auf eines der Autos. Dann flüchtet er in Richtung Schlossgarten. Für Polizei und Justiz ist er kein Unbekannter.

Zwei der jungen Männer – ein 20-jähriger Elektroniker und ein 17-jähriger Bundeswehrsoldat aus Metelen – sagen vor Gericht aus: „Wir waren nicht auf Stress aus, haben sogar versucht, das zu ignorieren und herunterzuspielen“, sagt der 20-Jährige.

Doch der 27-Jährige habe immer weiter provoziert. „Wir haben vermutet, dass der sich einfach schlagen will“, erklärt er weiter. Gute 15 Minuten ging das so. Als sie schließlich wegfuhren, sei die Flasche auf dem Dach seines Autos gelandet. Schaden: gute 3000 Euro, die die Versicherung nicht übernimmt.

Auch der 17-Jährige schildert die Situation so: „Der hat mehrfach gerufen, dass wir aus dem Auto kommen sollen“, sagt er. Auch ins Auto habe er sich gelehnt. Den Alkoholgeruch habe er deutlich wahrnehmen können.

Angeklagter erinnert sich an wenig

„Ich weiß, dass ich die Flasche geworfen habe“, schildert der Angeklagte dem Richter. Ab da könne er sich an nichts erinnern. Ein 22-jähriger Polizist hilft ihm auf die Sprünge: Die Polizei habe an jenem Abend den Schlossgarten umstellt und den Ring langsam enger gezogen.

In einem Gebüsch habe er schließlich den 27-Jährigen entdeckt. Der sei dann zurück in Richtung Parkdeck gerannt. Erst dort habe man ihn überwältigen können – unter einem Schwall wüster Beschimpfungen und Beleidigungen. Später ergibt die Blutprobe knapp 1,2 Promille Alkohol.

Auch sein Vorstrafenregister zeichnet ein klares Bild: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und vorsätzliche Körperverletzung, Raub und vorsätzlicher Raub, gemeinschaftlicher schwerer Raub. Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe hat er bereits hinter Gittern verbüßt. Dazu kommen mehrere Bewährungsstrafen.

Aktuell schon unter Bewährung

Er steht aktuell noch unter Bewährung. Doch bei der Zahlung der Geldauflagen für die Bewährungsstrafen sieht es nicht besser aus: „Sie nehmen die Bewährungsauflagen nicht ernst“, hielt der Richter dem Mann vor. Und weiter: „Sie sind 27. Sie müssen doch mal erwachsen werden. Darauf warte ich seit Jahren. Wie alt wollen Sie werden, bis es bei Ihnen ‚Klick‘ macht?“

Für den Wurf mit der Flasche und die folgenden Beleidigungen geht es für den Mann für acht Monate hinter Gitter: „Es besteht kein vernünftiger Zweifel, dass Sie mal wieder auf Krawall aus waren“, so der Richter.

Auch bisherige Urteile verschiedener Gerichte und laufende Bewährungen hätten keine Besserung gebracht. „Sie wissen genau, wozu Sie neigen, wenn Sie Alkohol trinken“, schärfte ihm der Richter ein. Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich ungerührt hin.

Zweites Verfahren wird eingestellt

Ursprünglich hatte für ihn sogar noch mehr auf dem Spiel gestanden. Angeklagt war er auch, weil er mit einem Komplizen einen räuberischen Diebstahl begangen haben soll.

Das Duo soll einer 48-jährigen Ahauserin ein Tablet aus der Wohnung gestohlen und sie dabei bedroht haben. Während der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass der 27-Jährige wohl lediglich dabei gewesen war. Auch bewertete das Gericht die Tat nur als einfachen Diebstahl. Daher wurde dieses Verfahren eingestellt.

Der Komplize wird sich deswegen allerdings noch vor Gericht verantworten müssen: Er war nicht zur Verhandlung erschienen. Dem Richter habe er vorab erklärt, er sei an Corona erkrankt.

Das Attest, das er dafür vorlegte, wies jedoch Lücken auf. Als der Richter den Mann durch die Polizei vorführen lassen wollte, war er allerdings nicht zuhause. Gegen ihn erging Haftbefehl.

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