„Ich sage nichts.“ Zu den Vorwürfen, über einen Zeitraum von zwei Jahren zu Unrecht Wohngeld im mittleren vierstelligen Bereich bezogen zu haben, wollte eine 36-Jährige im Ahauser Amtsgericht zunächst nichts äußern. Es folgte eine minutenlange Verlesung von Dokumenten durch die Richterin, die die Beweislage „erdrückend“ machten. Letztlich zeigte sich die Ahauserin auch offen einsichtig, eine Strafe setzte es dennoch. Neben der Rückzahlung der zu viel gezahlten Zuschüsse.
Gleich drei Anträge auf Wohngeld hatte die 36-Jährige seit Ende 2019 gestellt. Dabei versicherte die Ahauserin mehrfach, selbst keine Einkünfte zu beziehen – ebenso ihr Partner, der im gleichen Haushalt wohnte. Das flog auf. Im Juli 2021 erhielt die Angeklagte einen ersten Rückforderungsbescheid von der Stadt Ahaus. Durch einen Quervergleich war aufgefallen, dass die Ahauserin mittlerweile eine Beschäftigung aufgenommen hatte – ebenso ihr Mann.
Auf den Hinweis, den Mitteilungspflichten nicht nachgekommen zu sein, erfolgte keine Reaktion. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, das zu viel gezahlte Wohngeld mit künftigen Raten verrechnet. Anfang 2022 folgte der nächste Rückforderungsbescheid. Auch Unterhaltszahlungen für ein Kind sei verschwiegen worden, hieß es. Der Hinweis nun: Es werde der Betrug geprüft. Insgesamt ging es nun um einen Betrag von 4567 Euro.
Einkünfte verschwiegen
„Sie haben die Angaben jeweils per Unterschrift versichert“, erklärte die Richterin nach Verlesung der Dokumente. Die Angeklagte sagte nun doch etwas: „Es liegt doch auf der Hand.“ Das alles sei aber sicher keine Absicht gewesen. „Das mit dem Unterhalt war schwierig, die Zahlungen erfolgten unregelmäßig“, berichtete die 36-Jährige. Auch sei es nicht zuletzt wegen Corona eine „schwierige Zeit“ gewesen – auch gesundheitlich. „Wir waren glücklich, endlich Jobs zu haben“, betonte sie. „Dabei ist das irgendwie untergegangen, ich hab‘ auch nicht viel Ahnung davon. Das ist doof gelaufen“, beteuerte die Ahauserin.
Die Richterin erinnerte daran, dass bei Betrug beim Bezug Sozialleistungen natürlich ein öffentliches Interesses bestehe. Auch wenn es sich insgesamt um drei Fälle handele, sehe sie in diesem Fall aber keinen „gewerbsmäßigen Betrug“. Die Angeklagte gab auch alles zu. Seit Januar sei sie dabei, „zurückzuzahlen“ – 50 Prozent des aktuellen Wohngeldanspruches. „Das will ich in jedem Fall zu Ende bezahlen“, betonte die Ahauserin. Sie entschuldigte sich noch einmal: „Es war kein böses Denken dabei.“
Einstellung gegen Geldauflage
Die Richterin schlug vor, das Verfahren einzustellen – aber nur mit Geldauflage: „Es soll schon wehtun, aber auch ihre schwierige finanzielle Lage berücksichtigen.“ Über 4500 Euro seien eben auch „kein geringer Schaden“. Die Anklagevertreterin ging mit, die Geldauflage betrug 500 Euro.
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