In einem Ahauser Supermarkt ließ ein 33-Jähriger Lebensmittel in seinem Rucksack verschwinden und bezahlte diese nicht (Symbolbild).

In einem Ahauser Supermarkt ließ ein 33-Jähriger Lebensmittel in seinem Rucksack verschwinden und bezahlte diese nicht (Symbolbild), © picture alliance/dpa

Lebensmittel nicht zu bezahlen, ist für 33-Jährigen kein Diebstahl

rnAmtsgericht

Es war sein erster Diebstahl, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Ahaus. Wie sich später herausstellen sollte, ist es um das Erinnerungsvermögen des 33-Jährigen offensichtlich nicht so gut bestellt.

Ahaus

, 25.07.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

In einem Supermarkt Lebensmittel in den Rucksack zu stecken und an der Kasse nicht zu bezahlen, ist für den Angeklagten kein Diebstahl. „Geh mal einfach raus. Das ist kein Diebstahl“, begründete der 33-jährige Ahauser der Richterin sein Verhalten.

Das Gericht schlichtweg belogen

Er habe es einfach gemacht, so seine Erklärung. „Ich entschuldige mich sehr. Ich werde es auch nicht wieder machen“, versprach der Mann, dass der Vorfall am 8. Februar dieses Jahres ein Einzelfall bleiben sollte.

Zuvor hatte er schon betont, es sei sein erster Diebstahl gewesen. „Das war sehr peinlich für mich. Normalerweise klaue ich nicht. Ich habe einen sehr guten Ruf“, behauptete der 33-Jährige. Es sei ihm auch peinlich gegenüber seinen drei Kindern, die er schon drei Jahre lang nicht mehr gesehen hat.

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Seine Familie lebt nach Aussage des Syrers im Libanon. Seine Familie habe 3000 Euro von ihm haben wollen, damit sie sich im Libanon etwas zu essen kaufen können, so der 33-Jährige, der selbst von Hartz IV lebt.

Verkäuferin schildert den Vorfall

Eine Verkäuferin des Supermarkts sagte aus, dass der Angeklagte zunächst einen Einkaufswagen gehabt habe. Später sah sie ihn aber ohne den Wagen im Laden. Nach Rücksprache mit einem Kollegen sollte die Verkäuferin den Mann nach der Kasse darauf ansprechen.

„Er hat ein oder zwei Salatköpfe gekauft“, sagte die Zeugin. In dem Rucksack hätten sich Nüsse und weitere Lebensmittel befunden. Der Gesamtwert der nicht bezahlten Ware betrug 29,68 Euro.

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Das sei ein Fehler gewesen, räumte der Mann ein. Lebensmittel seien aber wegen der Corona-Pandemie so teuer. „Ich hoffe, das Gericht nimmt meine Entschuldigung an“, sagte der 33-Jährige. Er wolle seine Familie nach Deutschland holen. „Ich will keine weiteren Probleme verursachen“, ließ er per Dolmetscher ausrichten.

33-Jähriger ist Wiederholungstäter

Beim Vorlesen des Auszugs aus dem Bundeszentralregister, in dem unter anderem strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen werden, entpuppte sich der 33-Jährige als Wiederholungstäter. Seine Darstellung vom ersten Diebstahl stimmte nicht.

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Bereits im September 2021, also keine fünf Monate vor dem Diebstahl in dem Supermarkt, wurde der Mann bereits wegen Diebstahls zu 30 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Dieses Mal forderte der Staatsanwalt eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Richterin folgte dem Antrag unter dem Hinweis, der Angeklagte sei sowohl einschlägig vorbestraft als auch schnell rückfällig geworden.