
Ist die Katzenschutzverordnung im Kreis Borken wirklich nur ein Placebo, fragt sich unsere Autorin. © Dittgen
Katzenschutzverordnung: keine Kontrollen, keine Wirkung
Meinung
Täglich werden im Tierheim herrenlose Katzen abgegeben. Oft in jammernswertem Zustand. Dass die Katzenschutzverordnung wenig bewirkt, versteht Redakteurin Christiane Hildebrand-Stubbe nicht.
Seit mehr als drei Jahren gilt die Katzenschutzverordnung im Kreis Borken: Frei laufende Tiere müssen gechipt und kastriert werden. Das macht Sinn, findet unsere Autorin.
Zum einen können dann Tiere ihrem Besitzer zugeordnet werden. Zum anderen, was viel wichtiger ist, kann mit der Kastration die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden. Das findet auch Unterstützung bei den Jägern, die sich immer wieder über verwilderte Katzen im Revier beklagen.
Keine Ausnahmen für Hofkatzen
Nicht nachvollziehbar, dass es immer noch so wenig Verständnis für bis hin Widerstand gegen die Verordnung gibt. Besonders auf dem Land ist das so. Hier werden Katzen oft als „Nutztiere“ gesehen, die den Hof von Nagern frei halten sollen.
Klar ist aber: Die Katzenschutzverordnung sieht keine Ausnahmen für Hoftiere vor. Und Landwirte stehen hier in besonderer Verantwortung, weil auf Höfen oft viele Katzen leben.
Ohne Kontrollen aber taugt auch die beste Verordnung nichts. Und genau daran hapert es, weil wie so oft, das Personal fehlt. Uneinsichtige Katzenhalter können sich aber ohnehin in Sicherheit wiegen, weil in der Verordnung auch steht, dass mit flächendeckenden Kontrollen nicht zu rechnen sei.
Da stell sich mir die Frage: Ist die Verordnung also nicht mehr als eine politische Absichtserklärung und ein Placebo?
Seit über 30 Jahren dem Medienhaus treu verbunden geblieben, zunächst in Steinfurt und jetzt in Ahaus. Hegt eine Leidenschaft für gute Geschichten, Menschen und ihre Schicksale.
