
Ein Landwirt hat die Stadt Ahaus verklagt und ist damit in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Münster gescheitert. Dort vertrat der Technische Beigeordnete Thomas Hammwöhner (Foto) die Stadt. Gibt es jetzt ein Nachspiel vor dem OVG? © Martin Klose
Landwirt zieht gegen die Stadt Ahaus vor das Oberverwaltungsgericht
Sorgen um Betrieb
Ein Landwirt fürchtet um seinen Betrieb und hat darum die Stadt Ahaus wegen erteilter Baugenehmigungen verklagt. In erster Instanz verlor er, doch das muss noch nicht das Ende sein.
Im Gewerbegebiet Ost hat die Stadt Ahaus in den zurückliegenden Jahren diversen Unternehmen Baugenehmigungen erteilt. Zum Unmut eines Landwirtes, der sich deswegen Sorgen um die Zukunft seines Betriebes macht. Jetzt folgt sein Griff zum letzten Strohhalm.
Konkret verklagt der Landwirt die Stadt Ahaus wegen zwölf erteilter Baugenehmigungen. Im Februar 2022 zog er vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die Stadt jedoch den Kürzeren. Das Gericht schmetterte die Klage ab. Doch das war „nur“ das Urteil in erster Instanz.
Worum es genau geht
Zur Einordnung: Worum geht es bei der Klage? Landwirt Christian Voß befürchtet, dass die Gerüche seines Tierbetriebes unzumutbar für die Betriebe im Gewerbegebiet innerhalb des relevanten 600-Meter-Radius sein könnten.
Betriebseinschränkungen wegen der Geruchsbelästigung könnten die Folge sein. Zumindest, wenn ein Betrieb im Gewerbegebiet es darauf anlegen und sich beschweren würde.
Für den Landwirt wäre das bitter, trägt er ja keine Verantwortung dafür, dass die Betriebe näher an seinen Hof heranrücken. Gegenüber der Redaktion macht er deutlich, dass er einfach Sorgen um den Familienbetrieb habe.
Zwar stellte der Prozessbevollmächtigte der Stadt Ahaus während der Verhandlung im Februar klar, dass der Betrieb des Landwirtes geschützt sei, doch aus Sicht von Christian Voß würde nur eine Aufhebung der erteilten Baugenehmigungen seinen Betrieb langfristig sichern.
Landwirt legt Berufung ein
Darum habe er sich auch dazu entschieden, Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einzulegen. All das koste zwar eine Menge Geld und eigentlich sei er auch niemand, der anecken wolle, doch in diesem Fall gehe es nicht anders.
„Wir haben im ersten Verfahren nicht das bekommen, was wir gerne gehabt hätten“, erklärt Voß. Und betont ausdrücklich, dass es dabei nicht um Geld gehe. Es gehe einzig und allein um den Bestandsschutz des Familienbetriebes, der ihm sehr am Herzen liege.

Luftbild aus 2019/2020: Gegen die erteilten Baugenehmigungen der Stadt Ahaus im Gewerbegebiet Ost hat ein Landwirt geklagt – und in erster Instanz verloren. Jetzt könnte es ein Nachspiel vor dem OVG geben. © Geodatenatlas Kreis Borken
Eine Nachfrage beim OVG in Münster ergibt, dass die Zulässigkeit der Berufung aktuell geprüft wird. Richter und Pressesprecher Dirk Rauschenberg bestätigt, dass es sich dabei um die zwölf Parallel-Verfahren aus erster Instanz handelt.
Die Anträge auf Berufungszulassung seien Ende Februar 2022 über mehrere Tage verteilt beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Noch aber ist nicht klar, ob die Berufung auch tatsächlich zugelassen wird.
Mündliche Verhandlung möglich
Erst in diesem Fall käme es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem OVG. Dann wären neben dem Kläger und der Stadt Ahaus als Beklagter auch wieder zahlreiche Personen und Gesellschaften als Beigeladene der betroffenen Betriebe mit von der Partie.
Wann die Entscheidung auf Zulassung oder Ablehnung der Berufung fällt, ist noch offen. Dass sich eine derartige Prüfung aber schnell über sechs Monate und mehr ziehen könne, sei nicht ungewöhnlich, erklärt Dirk Rauschenberg.
Der zehnte Senat des OVG muss entsprechend den gültigen Kriterien ausgiebig prüfen, wie es um die Berufung steht. Einer von mehreren Aspekten ist dabei: Gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils aus erster Instanz?
Sollte die Berufung übrigens nicht zugelassen werden, wäre das Thema juristisch durch. Bei Zulassung wäre das Ende offen. Und ganz gleich wie es ausgeht, Christian Voß nimmt es sportlich: „Wir müssen uns wenigstens nicht vorwerfen, nicht alles probiert zu haben.“
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
