
Dirk Rauschenberg, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Oberverwaltungsgericht Münster, berichtet über den aktuellen Stand der Berufungsprüfung. © DPA/OVG
Landwirt gegen Stadt Ahaus: Wann entscheidet das Oberverwaltungsgericht?
Sorgen um Betrieb
Ein Landwirt hat die Stadt Ahaus wegen erteilter Baugenehmigungen verklagt. In erster Instanz verlor er. Eine Berufung vor dem OVG soll noch die Wende bringen. Doch das Prüfverfahren zieht sich.
Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht (mehr) zu rechnen. Das Warten für einen Landwirt, der die Stadt Ahaus wegen erteilter Baugenehmigungen verklagt hat, geht weiter. Ebenso für die Stadt, die den Rechtsstreit in erster Instanz gewonnen hat. Doch ungewöhnlich ist das nicht.
Die Anträge auf Berufungszulassung durch den Rechtsbeistand der Landwirtes sind im Februar 2022 über mehrere Tage verteilt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingegangen. Von einer 12er-Serie spricht das OVG. Gegen diese Anzahl an erteilten Baugenehmigungen hat der Landwirt geklagt.
Zehnter Senat prüft noch
„Das Verfahren ist noch anhängig bei uns“, sagt Richter und Pressesprecher Dirk Rauschenberg auf Nachfrage der Redaktion. Das bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt, in dem die Klage/Berufung bei Gericht eingegangen ist und bei dem noch kein Urteil ergangen ist.
In diesem Fall eben die Entscheidung, ob die eingelegte Berufung des Landwirtes zugelassen wird oder eben nicht. Der zehnte Senat des OVG ist nach wie vor in der Prüfungsphase. Zentraler Aspekt der Prüfung: Gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils aus erster Instanz?
Gut möglich, dass eine Entscheidung über die OVG-Berufung sogar erst Anfang 2023 fällt. „Es ist nicht ungewöhnlich, wenn eine OVG-Berufungsprüfung ein Jahr Zeit in Anspruch nimmt“, macht Dirk Rauschenberg deutlich. Das habe nichts mit einer untergeordneten Priorisierung zu tun.
Zur Einordnung der Klage: Der Landwirt befürchtet, dass die Gerüche seines Tierbetriebes unzumutbar für die Betriebe im Gewerbegebiet innerhalb des relevanten 600-Meter-Radius sein könnten.
Mögliche Betriebseinschränkungen
Betriebseinschränkungen wegen der Geruchsbelästigung könnten für ihn die befürchtete Folge sein. Zumindest, wenn ein Betrieb im Gewerbegebiet es darauf anlegen und sich beschweren würde. Also einer jener Betriebe, die durch die erteilten Baugenehmigungen nah an seinen Hof herangerückt sind.
Wird die Berufung am Ende vom zehnten Senat zugelassen, könnte in einer mündlichen Verhandlung auch das Urteil aus erster Instanz kippen – zum Vorteil des Landwirtes und zum Nachteil der Stadt.
Wann das aber nach einer Berufungszulassung der Fall sein könnte, ist völlig offen. Eine Prognose für diesen Fall möchte Dirk Rauschenberg nicht abgeben. Das sei nicht seriös möglich. Mal gehe es schneller, mal weniger. So oder so: Alle Verfahrensbeteiligten müssen auch weiterhin Geduld mitbringen.
Würde die Berufung am Ende nicht zugelassen werden, wäre das Thema übrigens juristisch final erledigt.
Liebt als gebürtiger Münsterländer die Menschen und Geschichten vor Ort. Gerne auch mit einem Blick hinter die Kulissen. Arbeitsmotto: Für eine spannende Story ist kein Weg zu weit.
