Kurze Flucht endet im Krankenhaus Ahauser (29) am Tag nach Sprung aus Fenster festgenommen

Flucht endet im Krankenhaus: Ahauser (29) nach Fenstersprung festgenommen
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Der 29-jährige Ahauser, der am Montag aus dem Fenster im ersten Stock des Ahauser Amtsgerichts gesprungen ist, wurde festgenommen. Laut Dietmar Brüning von der Pressestelle der Polizei im Kreis Borken hat sich der Mann bei seiner Flucht schwer verletzt.

Am Mittwoch begab er sich in ein Krankenhaus. Dort wurde er am Mittwochmittag von der Polizei angetroffen und festgenommen. Wie es mit dem Mann nun weiter geht, werde noch besprochen, erklärt Dietmar Brüning. Sein Zustand rechtfertige es beispielsweise auch, ihn in ein Justizkrankenhaus zu verlegen. Das sei aber noch nicht geklärt.

Der Mann hatte am Dienstag als Angeklagter unter anderem wegen Diebstahls von rund 200 Kilo Käse vor Gericht gestanden. Wegen eines vorhergehenden Urteils hätte er so oder so an diesem Tag seine Haft antreten sollen. Eine gepackte Tasche für den Haftantritt hatte er da schon bei Erscheinen im Gericht dabei.

Im Verlauf der Sitzung hatte er zweimal um eine Toilettenpause gebeten. Beim zweiten Gang war er durch das Fenster der Toilette im ersten Stock des Amtsgerichts gesprungen und geflüchtet. Eigener Aussage nach ist er schwer drogensüchtig.

Kein Vorwurf an Justizbeamten

Im Gespräch mit unserer Redaktion betont Benedikt Vieth, Direktor des Amtsgerichts Ahaus, dass der Mann zum Zeitpunkt der Flucht noch nicht unter Haft gestanden habe: „Er kam selbst ins Gericht“, sagt er. Der Justizbeamte, der den Mann zur Toilette begleitet habe, sei nicht zu seiner Bewachung sondern zum Schutz einer Zeugin eingeteilt gewesen.

Die Frau hatte glaubhaft versichert, dass sie extreme Angst vor dem Mann habe. Um sie zu beruhigen, sei während des ganzen Prozesses und auch während der Pausen ein Beamter vor Ort gewesen.

Mitarbeitertoilette ist gesichert

Und nur um die Zeugin weiter zu schützen, sei der Wachtmeister mit dem 29-Jährigen auf die Toilette mit Fenster gegangen. Die reguläre Toilette für Besucher des Gerichts – sie hat keine Fenster – hätte über den Flur und an der Zeugin vorbei geführt. „Das hat man ihr ersparen wollen“, so Benedikt Vieth.

Zu keiner Zeit sei jedoch damit zu rechnen gewesen, dass der Angeklagte flüchten wolle. Entsprechend sei dem Justizbeamten kein Vorwurf zu machen. Auch die Fenster des Amtsgerichts sollen nicht zusätzlich gesichert werden: „Die Toiletten für Besucher haben keine Fenster. Diese Diensttoilette ist normalerweise nur mit einem Schlüssel zu öffnen“, erklärt Benedikt Vieth weiter.

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