Krankenhäuser in Ahaus, Stadtlohn und Vreden schränken Besuche ein
Coronavirus
Wegen der Entwicklung der Pandemie ändert das St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Stadtlohn-Vreden seine Besucherregelung: Ab Freitag, 26. November, sind Besuche nur noch unter 2G-Plus-Regelung möglich.

Das Klinikum Westmünsterland schränkt an den Standorten in Ahaus (Foto), Stadtlohn und Vreden die Besuche ein: Besucher müssen die 2G-Plus-Regeln erfüllen und können pro Patient maximal eine Stunde in die Krankenhäuser kommen. © Markus Gehring
Die Infektionszahlen steigen weiter rapide, gleichzeitig haben sich die gesetzlichen Vorgaben geändert. Für das Klinikum Westmünsterland bedeutet das, dass schon am Freitag, 26. November, die Besucherregelung angepasst wird.
Ab dann ist in den Krankenhäusern in Ahaus, Stadtlohn und Vreden ein Besuch nur noch unter den Vorgaben der 2G-Plus-Regelung möglich:
Zutritt ins Krankenhaus haben dann nur noch geimpfte oder genesene Besucher mit einem negativen Testnachweis. Der darf maximal 24 Stunden alt sein. Der Test muss durch eine offizielle Teststelle durchgeführt werden. Ein Selbsttest genügt nicht.
Schnelltests sind direkt vor Ort noch möglich
Es bestehe die Möglichkeit, sich direkt an den Bürger-Schnellteststellen der jeweiligen Krankenhausstandorte testen zu lassen, erklärt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland in einer Pressemitteilung.
Nicht immunisierte Personen können demnach keine Besuche mehr tätigen. Zur eindeutigen Identifikation müssen ferner alle Besucher ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen.
Außerdem werden die Besuchszeiten eingeschränkt und auf täglich 14 bis 18 Uhr begrenzt. In diesem Zeitraum ist pro Tag und Patient ein Besuch von bis zu einer Stunde möglich. Patienten können im Vorfeld des Besuchs bis zu drei mögliche Besucher namentlich benennen.
Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person gehabt haben.
Mundschutz muss im kompletten Krankenhaus getragen werden
Trotzdem ist im gesamten Krankenhaus durchgängig der beim Betreten des Krankenhauses durch die Mitarbeitenden ausgehändigte Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Tobias Rodig betont: „Soweit medizinische, soziale oder palliativ-medizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden.“
Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Dort sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich, soweit dieser geimpft oder genesen ist und ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen kann.