Junge Familie fühlt sich bei Grundstücksvergabe von Stadt Ahaus betrogen und will klagen

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Junge Familie fühlt sich bei Grundstücksvergabe von Stadt Ahaus betrogen und will klagen

rnBaugebiet Hoher Kamp West

Das Vergabeverfahren zum Baugebiet „Hoher Kamp West Abschnitt 2“ sorgt weiter für Ärger. Zwar sind die Bescheide bei den Bewerbern angekommen, doch nun droht der Stadt eine Klage.

Ahaus

, 05.02.2020, 14:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Lange mussten die Bewerber für die Grundstücke im Neubaugebiet „Hoher Kamp West Abschnitt 2“ mit den Hufen scharren. Doch Ende der vergangenen Woche erhielten die rund 200 Interessenten dann endlich Post von der Stadt Ahaus. Während sich 68 von ihnen über die Aussicht freuen dürfen, demnächst ein neues Eigenheim zu beziehen, gab es bei einem Großteil enttäuschte Gesichter.

Doch nicht jeder will sich mit der Absage einfach so abfinden. So zum Beispiel eine junge, dreiköpfige Familie, die anonym bleiben möchte. Die Eltern sind gebürtige Graeser, wohnen aktuell in einer kleinen Wohnung in Gescher und gehören ebenfalls zu den Bewerbern für die städtischen Grundstücke.

Sie haben fest damit gerechnet, eine Zusage zu erhalten. Denn in ihren Augen erfüllen sie viele Kriterien, die für die Vergabe relevant sind: „Wir sind verheiratet, haben ein Kind, sind beide auf Ahauser Stadtgebiet geboren und sehen hier unseren zukünftigen Lebensmittelpunkt.“

„Wir fühlen uns betrogen“

Dass am vergangenen Donnerstag auch in ihrem Briefkasten eine Absage lag, sei ein echter Schock gewesen, berichtet der Familienvater. Denn für die junge Familie hing viel daran: „Aktuell können wir als Familie nicht mehr wachsen, weil die Wohnung einfach zu klein ist. Mit einem Kind ist man an der Grenze, für mehr war sie auch nie ausgelegt.“

Dass es nicht unendlich viele Baugrundstücke geben kann, ist der Familie klar. Was sie stört, sind die Vergabekriterien der Stadt Ahaus.

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„Wir fühlen uns betrogen. Das ist eine Frechheit“, sagt der 34-jährige Vater. Was er vermisst, ist die Verhältnismäßigkeit.

„Uns werden 15 Punkte abgezogen, weil wir laut Kriterienkatalog zur Kategorie ‚Bewerbung auswärtiger Interessenten, die über Wohneigentum verfügen‘ zählen“, sagt er. „Dabei wird weder geschaut, ob die Immobilie abbezahlt ist, noch um welche Art es sich dabei handelt. Unsere Wohnung ist ja keine Kapitalanlage.“ Er habe sie damals gekauft, als eine Familie noch in den Sternen stand.

Wohnung sorgt für Punktabzug – Erspartes nicht

Was den 34-Jährigen besonders ärgert: „Wer Hunderttausende Euro auf der hohen Kante liegen hat, bekommt hingegen nicht einen einzigen Punkt Abzug. Da wird mit zweierlei Maß gemessen.“

Deshalb prüft er mit seiner Familie gerade, wie man gegen die Entscheidung der Stadt Ahaus rechtlich vorgehen kann. Denn der Punktabzug für das Wohneigentum ist nicht der einzige Punkt, der den 34-Jährigen stört. „Wir bekommen keinen Punkt dafür, dass wir in Graes aufgewachsen sind. Wir werden genauso wie irgendwelche Auswärtigen behandelt.“

Hintergrund: Entsprechend der vom Rat festgelegten Vergabekriterien werden 50 Prozent der Grundstücke vorrangig an Personen aus dem jeweiligen Ortsteil vergeben. Das Baugebiet Hoher Kamp liegt im „Ortsteil“ Ahaus.

Durch eine Klage erhofft sich die Familie, in der Liste weiter nach oben zu rutschen, um beim Nachrückverfahren zum Zuge zu kommen. Mit ihren aktuell 30 Punkten (10 für das Kind, 20 für die Ehe) sind die Chancen aktuell eher gering.

„Ohne Punktabzug sähe das schon ganz anders aus“, glaubt der Familienvater. Die Stadt Ahaus erklärte dazu, dass Bewerber ohne Ortsvorteil mindestens 45 Punkte benötigt hätten. Eine Punktlandung also.

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Bereits in der vergangenen Woche hatte die Münsterland Zeitung über ein Schreiben an die Redaktion berichtet, in dem ein Jurist ebenfalls die Vergaberichtlinien der Stadt Ahaus kritisierte und anmerkte: „Je detaillierter man so etwas regelt, desto mehr Zweifelsfälle treten dann aber bei der konkreten Anwendung auf. Manches ist dann auch nicht mehr widerspruchsfrei.“

Bei der Stadt Ahaus dürfte man sich auf den Fall der Fälle bereits vorbereitet haben. Denn schon 2018 – als die Vergabekriterien im Stadtrat verabschiedet worden waren – merkte Thomas Vortkamp (CDU) an: „Das größte Problem ist, dass derzeit noch nicht feststeht, ob die neue Richtlinie zu 100 Prozent Rechtssicherheit bietet. Es könnte sein, dass ein Grundstücks-Bewerber gegen die neuen Vergabekriterien gerichtlich angeht.“

Stadt verweist auf das Grundgesetz

Auf Anfrage der Redaktion erklärt Stefan Hilbring von der Stadt Ahaus zu einer möglichen Klage: „Alle Bewerber haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Vergabe der Grundstücke nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

Dies wird nach Einschätzung der Verwaltung durch die vom Rat festgelegten Vergabekriterien gewährleistet.“ Eine Klage könne deshalb nur wegen Verletzung dieses Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen.

Zum Vorwurf der Familie, dass bestehendes Wohneigentum außerhalb von Ahaus zu einem Punktabzug führt, Eigenkapital in sechsstelliger Höhe hingegen nicht, verweist Stefan Hilbring auf die Vergaberichtlinien.

Info:

Die Anzahl der Grundstücke, die im offenen Verfahren vergeben wurden, ist von 77 auf 68 gesunken. Auf Anfrage der Redaktion erklärte die Stadt Ahaus: „Im Rahmen eines Grundstückstauschgeschäftes zur weiteren städtebaulichen Entwicklung im Gebiet der Stadt Ahaus hat der Rat der Stadt Ahaus in seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 beschlossen, sieben Reihenhausgrundstücke und zwei Einfamilienhausgrundstücke aus dem Baugebiet Hoher Kamp West einzubringen. Aufgrund der enormen Bedeutung, die dieses Tauschgeschäft für die positive städtebauliche Entwicklung zur Schaffung von weiteren Wohnbauflächen in der Stadt Ahaus hat, hat der Rat der Stadt diese Entscheidung getroffen.“