Bescheide zu Wohngebiet am Hoher Kamp West 2 endlich verschickt

© Markus Gehring

Bescheide zu Wohngebiet am Hoher Kamp West 2 endlich verschickt

rnWohngebiet Hoher Kamp West 2

Nach wochenlanger Verzögerung informiert die Stadt Ahaus die Bewerber auf die Grundstücke am Hoher Kamp West 2 jetzt. Damit ist ein Problem gelöst, das nächste lauert jedoch schon.

Ahaus

, 30.01.2020, 07:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Lange mussten die Kandidaten für die Grundstücke am Baugebiet Hoher Kamp West 2 in Ahaus auf eine Antwort ihrer Bewerbung warten. Doch jetzt bekommen sie Post. Die Mitteilungen werden am Mittwoch (29. Januar) an die Bewerber versendet, teilt Marc Frieler aus dem Büro der Bürgermeisterin mit.

Als Begründung für die Verzögerung nannte Marc Frieler, dass „Unterlagen und Angaben nachgefordert werden mussten – daher auch die längere Bearbeitungszeit.“

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Der Hintergrund: Für die 77 Grundstücke am Hoher Kamp West 2 hatten rund 200 Kandidaten ihr Interesse bekundet. Eigentlich wollte die Stadt alle Bewerber bis zum Jahresende darüber informiert haben, wer eine Fläche zugesprochen bekommt und wer nicht. Zunächst erklärte die Stadt die Verzögerung mit der Personalknappheit an den Feiertagen.

Vergabekriterien als Problem?

Der Münsterland Zeitung liegt zudem ein Schreiben vor, indem vermutet wird, dass die Ursache für die Verzögerungen bei den Vergabekriterien liegt und dass die Kriterien im Nachhinein noch für Ärger sorgen könnten. Das Problem: Je detaillierter die Bewertungsmaßstäbe geregelt sind, desto mehr Zweifelsfälle treten dann bei der konkreten Anwendung auf.

Die Kriterien hatte die Stadt so gewählt, dass für verschiedene Merkmale wie Familienstand, Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz Punkte vergeben werden. Diese werden dann addiert und am Ende entsteht für jeden Bewerber eine Gesamtpunktzahl.

„Kriterien da für Differenzierung“

Die Schwierigkeit: Manche Kriterien scheinen wohl nicht widerspruchsfrei zu sein. Der Schreiber, der lieber anonym bleiben möchte, nennt ein Beispiel: Auswärtige Interessenten, die über Wohneigentum verfügen, bekommen einen Abzug von 15 Punkten. Gibt es jedoch Interessenten, die kein Wohneigentum haben, dafür aber anderes Vermögen, wird dies nicht negativ bewertet – ein Ungleichgewicht? „Kriterien sind grundsätzlich dafür da, eine Differenzierung herbeizuführen“, sagt Marc Frieler.

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Zudem wird unter Punkt zehn der Vergabekriterien auf Härtefalle hingewiesen. Dort heißt es unter anderem: „Der Rat der Stadt Ahaus behält sich vor, in begründeten Fällen Ausnahmen und Abweichungen von diesen Richtlinien zuzulassen.“ Was ist hiermit gemeint? Es seien Fälle, die bei Erlass der Vergabekriterien nicht berücksichtigt worden seien und über die der Rat dann im Einzelfall entscheiden würde, sagt Marc Frieler.

Quote für Einheimische

Spannend ist auch, dass die neue Grundstücksvergaberichtlinie beim Baugebiet Hoher Kamp West 2 zum ersten Mal angewendet wurde. Denn: Die Maßstäbe wurden bei der Ratssitzung am 15. November 2018 geändert. Der Grund dafür war die Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Kalkbruch in Wüllen im Jahr 2017. Damals hatten 85 Bewerber für die 23 städtischen Grundstücke Interesse bekundet.

Daraufhin wurde besonders über die Quote zur Vergabe der städtischen Wohnbaugrundstücke an Einheimische bzw. Auswärtige mehrfach heiß diskutiert. Daraus ergab sich folgender Beschluss: „Bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke in den sechs Ahauser Ortsteilen wird ein Anteil in Höhe von 50 Prozent dieser Wohnbaugrundstücke vorrangig an Bewerbungen vergeben, die diesem Ortsteil zugehörig sind.“ Ist dies rechtssicher oder benachteiligt es Bewerber von außen zu sehr?

„Unzufriedene gibt es immer“

Dass die neuen Vergabekriterien bereits kurz nach ihrem Erscheinen bei dem einen oder anderen für Bauchschmerzen sorgten, zeigte die damalige Stellungnahme von Christian Rudde (CDU). „Der Beschluss ist nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt.“ Die Vergabe von Bauplätzen sei die Verwaltung eines Mangels. „Wenn die Stadt 100 Grundstücke haben und 200 Bewerber, dann fallen 100 hinten runter“, nannte Rudde ein Beispiel. „Ob reines Losverfahren oder komplizierte Punkteverteilung, Unzufriedene gibt es immer.“

Es bleibt abzuwarten, ob es nun zu Beanstandungen seitens der Bewerber gegenüber der Stadt kommt. Vermutlich schauen gerade Interessenten, die zunächst nicht berücksichtigt wurden, nochmal genauer in die Vergabekriterien.

Infoveranstaltung

  • Die Bewerber, die aufgrund der im Vergabeverfahren erreichten Punktzahl grundsätzlich die Möglichkeit haben werden, ein städtisches Wohnbaugrundstück in diesem Baugebiet zu erwerben, werden am 15. Februar zu einer Infoveranstaltung in der Tonhalle im Kulturquadrat eingeladen.
  • Dort wird ihnen das Verfahren über die Grundstücksvergabe und die weitere Vertragsabwicklung erläutert.
  • Da es aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen in einigen Fällen zu gleichen Punktzahlen gekommen ist, dient die Veranstaltung ebenfalls dazu, die endgültige Reihenfolge der Grundstückswahl durch Losentscheid festzulegen.
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