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Baugebiet Hoher Kamp West 2: Bewerber für ein Grundstück müssen weiter warten
Neues Baugebiet
Bereits Mitte November lief die Bewerbungsfrist für Baugrundstücke im Bereich Hoher Kamp West 2 aus. Nun müssen sich Interessierte noch länger auf eine Antwort gedulden.
Warten, warten, warten: Die Interessenten für die Baugrundstücke im Bereich Hoher Kamp West 2 in Ahaus haben immer noch keine Informationen darüber erhalten, ob sie einen Zuschlag für eines der Grundstücke bekommen haben. Eigentlich sollten die Interessenten bereits vor längerer Zeit informiert werden.
Die Bewerbungsfrist für die 77 Grundstücke endete bereits am 15. November des vergangenen Jahres. Eigentlich hatte die Stadt Ahaus geplant, dass etwa zwei Wochen nach Ablauf der Frist über die Vergabe der Grundstücke mithilfe festgelegter Kriterien entschieden wird. Im Anschluss sollten dann die Kandidaten informiert werden.
„Ende Januar gibt es eine Info“
Nun sagte Stefan Hilbring, Pressesprecher der Stadt Ahaus: „Ende Januar bekommen die Interessierten eine Information – ob per Mail oder Post steht noch nicht fest. Aber sie werden informiert.“
Eine ähnliche Aussage hatte der Pressesprecher bereits vor zwei Wochen auf Anfrage der Münsterland Zeitung getätigt. Damals meinte er, dass die Bewerber „in Kürze“ erfahren werden, ob sie den Zuschlag für eines der Grundstücke erhalten.
Aus dem geplanten Zeitpunkt Ende November ist nun Ende Januar geworden. „Zwei Wochen hatten wir für die Sortierung der Bewerber nach den Kriterien eingeplant. Dann war es unser Ziel, die Interessenten um den Jahreswechsel zu informieren. Durch die Feiertage rund um Weihnachten und Silvester hat sich dieser Prozess dann noch ein wenig verzögert“, erklärt Stefan Hilbring das genaue Vorgehen der Stadt.
Nachrückverfahren bei Rückzug
Insgesamt 77 Grundstücke gibt das Baugebiet Hoher Kamp West 2 her. Davon können 55 Flächen mit Einfamilienhäusern bebaut werden – dazu kommen vier Areale für Doppelhäuser und 18 Reihenhausgrundstücke. Für die Grundstücke hatten sich rund 200 Interessenten beworben.
Wer in den nächsten Wochen eine positive Nachricht erhält, kann sich dann entscheiden, ein Grundstück zu kaufen – eine Erwerbspflicht gibt es nicht. Besiegelt wird der Vertrag erst durch die Unterschrift beim Notar. Falls dann einige Bewerber noch zurücktreten, gibt es ein Nachrückverfahren. Auch hier ist die Rangliste aus dem Punktesystem der entscheidende Faktor.
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
