Impfen ohne Termin wieder am 11. und 13. Januar in Ahaus möglich

Kreis-Impfmobil

„Mobiles Impfen ohne Termin“: Der Kreis Borken hat jetzt weitere Termine veröffentlicht. Das Mobil wird wieder in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen anhalten.

Ahaus, Kreis

21.12.2021, 17:05 Uhr / Lesedauer: 2 min
Es gibt neue Termine in Ahaus, Borken, Bocholt und Gronau, an denen die mobile Impfeinheit des Kreises Borken Impfungen anbietet, für die man vorher keinen Termin vereinbaren muss.

Es gibt neue Termine in Ahaus, Borken, Bocholt und Gronau, an denen die mobile Impfeinheit des Kreises Borken Impfungen anbietet, für die man vorher keinen Termin vereinbaren muss. © picture alliance/dpa/dpa Pool

Die koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Borken hat nun die nächsten Termine für „Mobiles Impfen ohne Termin“ veröffentlicht: Auch weiterhin werden Impfungen in allen vier kreiseigenen Impfstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau angeboten.

Die Termine im Überblick:

  • Mittwoch, 22. Dezember: Gronau, 13 bis 19 Uhr, Rathaus, Eingangsfoyer, Konrad-Adenauer-Str. 1
  • Dienstag, 28. Dezember, und Mittwoch, 29. Dezember: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1
  • Dienstag, 4. Januar, und Donnerstag, 6. Januar, : Bocholt, 13 bis 19 Uhr, ehemaliges Sparkassengebäude, Markt 8
  • Dienstag, 11. Januar, und Donnerstag, 13. Januar: Ahaus, 13 bis 19 Uhr, Turnhalle der Irena-Sendler-Gesamtschule, Hof zum Ahaus 6
  • Dienstag, 18. Januar, und Donnerstag, 20. Januar: Gronau, 13 bis 19 Uhr, Rathaus, Eingangsfoyer, Konrad-Adenauer-Str. 1
  • Dienstag, 25. Januar, und Donnerstag, 27. Januar: Borken, 13 bis 19 Uhr, Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1

Impfungen für Personen ab 12 Jahre

Grundsätzlich gilt bei den Impfungen vor Ort: Geimpft werden können Personen ab 12 Jahren. Auffrischungsimpfungen sind ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Verimpft wird der Impfstoff von Moderna. Der Impfstoff von BioNTech steht ausschießlich für unter 30-Jährige und Schwangere zur Verfügung. Eine Auswahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

Jetzt lesen

Mitzubringen sind, falls vorhanden, der Impfpass und die Gesundheitskarte. Wichtig bei der Impfung von unter 16-Jährigen: Es ist die Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Die Impfunterlagen (inkl. der Einverständniserklärung) können hier vorab heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Bei Auffrischungsimpfungen genügt es sogar, nur die „alte“ Impfmappe inklusive der Unterlagen mitzubringen und zusätzlich dazu die möglichst vorher schon auszufüllende „Impfbescheinigung zur Eintragung der Drittimpfung“. Dieses Formular findet sich hier.

Jetzt lesen

In diesem Zusammenhang ein Hinweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erst- und Zweitimpfung mit einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca, Johnson&Johnson) erhalten haben: Für Auffrischungsimpfungen wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, sodass diese Personengruppe für die Auffrischungsimpfung noch einmal die gesamten Impfunterlagen (Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen, Einwilligungserklärung) hier herunterladen und ausfüllen müssen.