Über 100 Fälle von Drogenhandel hat das Schöffengericht dem 27-jährigen Ahauser nachgewiesen. Er räumte schließlich ein, dass er die Drogen – Amphetamin und Ecstasy – für einen Dealer verteilt habe. Namen nannte er nicht.

© Stephan Rape

„Ich war Läufer“: Ahauser (27) gibt zu, über Jahre Drogen verteilt zu haben

rnBewährungsstrafe

Über Jahre hat ein 27-jähriger an Bekannte in Ahaus Drogen verteilt. Fast 400 Fälle wurden ihm vorgeworfen. Schließlich räumte er ein, dass er im Auftrag eines Dealers gehandelt hat.

Ahaus

, 21.04.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Über Jahre hat ein heute 27-jähriger Ahauser in und um Ahaus Amphetamin und Ecstasy verkauft. Wegen fast 400 Fällen von gewerbsmäßigem Drogenhandel stand er jetzt vor dem Schöffengericht. Doch auch wenn umfangreiche Chatprotokolle den Handel belegten, zog sich der Prozess am Dienstag zäh hin.

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Eigentlich hatte der 27-jährige Angeklagte gar nichts aussagen wollen. Der Richter hielt ihm dann die Chatprotokolle vor. „Was die hergeben, ist eindeutig“, sagte er mit Blick auf die zwei dicken Bände. Eindringlich empfahl er dem Ahauser, doch noch eine Aussage zu machen. „Ich glaube nicht, dass Sie ein großer Händler sind“, erklärte er. Schließlich seien bei einer Durchsuchung ja keine Drogen bei ihm zuhause gefunden worden. „Aber durch ein Geständnis würde strafmildernd wirken“, sagte der Richter.

„An Einzelheiten kann ich mich nicht erinnern“

Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin räumte der Mann dann doch ein: „Die Verkäufe sind geschehen. Aber an Einzelheiten kann ich mich nicht erinnern“, erklärte er. Das sei ja zum Teil auch schon Jahre her. Auf keinen Fall habe er die Drogen gewinnbringend weiterverkauft. Er habe lediglich die Geschäfte in seinem – teils auch nur entfernteren – Bekanntenkreis vermittelt.

Das wollten ihm weder Richter noch die Schöffen glauben. „Es wäre doch für sie viel zeitsparender, weniger nervig und auch weniger strafbar gewesen, wenn Sie Ihren Bekannten einfach den Kontakt des Dealers weitergegeben hätten“, hielt ihm der Richter vor. Er las einzelne Protokolle vor, aus denen hervorging, dass der Mann teilweise über mehrere Stunden damit beschäftigt gewesen ist, um einem Bekannten auch kleine Mengen Drogen zu besorgen.

Drogen für Eigenbedarf waren der Lohn

„Es ist einfach unglaubwürdig, dass Sie damit keinen Cent verdient haben“, sagte der Schöffe. Seine Kollegin wurde deutlicher: „Wollen Sie jemanden schützen?! Sie dealen!“ Auf nochmaliges Nachhaken des Richters knickte der Angeklagte schließlich ein. Er sei als „Läufer“ für einen Dealer tätig gewesen: Er habe also auf dessen Anweisung gehandelt und Drogen gegen Geld abgeliefert. Das sei über viele Jahre so gelaufen. Als Lohn habe er Drogen für den Eigenbedarf erhalten.

Namen wollte er aber nicht nennen. Zwei Zeugen, ein 25- und ein 23-jähriger Ahauser, brachten nur wenig mehr Licht in die Geschichte. Der 25-Jährige hatte bei der Polizei noch angegeben, dass er über vier Jahre wöchentlich ein oder zwei Gramm Amphetamin bei dem Angeklagten gekauft habe. Vor Gericht beschränkte er das auf höchstens alle zwei Wochen und auch auf einen deutlich kürzeren Zeitraum. Woher die Drogen gekommen seien, habe er nie gefragt. Auch andere Namen aus dem Drogenzirkel kenne er nicht. Auch der zweite Zeuge mauerte. So weit, dass ihn der Richter mehrfach an die Pflicht zur Wahrheit erinnern musste.

Knappes Geständnis reicht dem Richter aus

Auch der Angeklagte bestätigte dann nur noch, was Richter und Staatsanwalt ohnehin längst klar war. „Sie haben Ihre Situation immer noch nicht verstanden. Ein Geständnis könnte Ihnen eine niedrigere Strafe einbringen. Aber Sie mauern ohne Ende“, sagte der Richter kopfschüttelnd. Auch der Schöffin entfuhr ein „Kindergarten!“, als der Angeklagte wieder einmal einer klaren Antwort ausgewichen war.

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Der Richter las schließlich einzelne Chatverläufe vor, aus denen klar hervorging, dass der 27-Jährige mehrfach gedealt hatte. Mit unterschiedlichen Käufern. Allein 100 Fälle mit dem 25-jährigen Zeugen. Die einzelnen Passagen bestätigte der Angeklagte jeweils wortkarg. „Wenn das da steht, wird das so gewesen sein“, erklärte er. Inzwischen nehme er aber selbst keine Drogen mehr, habe auch keinen Kontakt mehr zur Szene.

Nach gut dreistündiger Verhandlung schließlich das Urteil: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldbuße von 2000 Euro bezahlen. Die schmallippigen Antworten bewertete der Richter als halbes oder dreiviertel Geständnis, das er dem Mann zugutehielt. Allerdings habe es sich bei dem Mann keinesfalls um einen professionellen Drogenhändler gehandelt.