Die Geschädigte war auf eine Phishing-Mail hereingefallen und hatte ihre Kreditkartendaten herausgegeben.

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Phishing: Männer kaufen in Ahaus mit gestohlenen Kreditkartendaten ein

rnComputerbetrug

Sie kauften in Tankstellen Gutscheine mit gestohlenen Kreditkartendaten – doch auf den Überwachungsvideos waren die beiden Männer deutlich zu erkennen. Vor Gericht gaben sie sich ahnungslos.

Ahaus

, 19.04.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es war der 31. August 2020, als die beiden Angeklagten laut Staatsanwaltschaft auf Einkaufstour gingen. An der Shell-Tankstelle in Ahaus kauften sie einen Tank- und mehrere Amazon-Gutscheine, ein Handy-Ladekabel und eine Stange Zigaretten. So zeichnete es die Überwachungskamera auf.

Weiter ging es zur Westfalen-Tankstelle an der Wüllener Straße und zur in der Nähe befindlichen Aral-Tankstelle, so die Anklage am Amtsgericht in Ahaus. Wieder kauften sie Gutscheine – in der Summe für knapp 1600 Euro.

Sie wussten von nichts

Außerdem sollen die beiden Männer im Internet eine Fritteuse bestellt und versucht haben, sich von dem Konto aus Geld zu überweisen. Das Problem: Das Geld gehörte nicht ihnen, sondern einer Studentin aus Bayern.

Davon aber wussten die beiden Angeklagten nichts. Stattdessen präsentierte einer der beiden, ein 23 Jahre alter Mann aus Metelen, am Dienstag eine andere Geschichte: Ein inzwischen in seine Heimat abgeschobener Marokkaner habe ihn gebeten, die Gutscheine an den Tankstellen zu erwerben.

Einschlägig vorbestraft

Der Mann habe die Zahlungsdaten übermittelt, sodass die Käufe in den Tankstellen über ein Smartphone bezahlt werden konnten. Die Nummern der so erworbenen Gutscheine wurden dann an die dritte Person weitergegeben.

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Dabei haben sich die Angeklagten nichts gedacht: „Wenn jemand das schickt, dann denkt man, das ist von dieser Person“, so der 23-Jährige. Die Anweisungen zum Vorgehen habe er aus Marokko bekommen und eine App installiert, sagte der Mann, der im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Steinfurt bereits wegen Computerbetrugs zu 130 Tagessätzen verurteilt worden ist.

Nur Mustafas Anweisungen ausgeführt

Das Vorgehen: Der Auftraggeber aus Marokko, ein Mann namens Mustafa, erhielt drei Viertel der Einkäufe. Der Rest ging an den 23-Jährigen, der wiederum einen Teil an den anderen Angeklagten, der vornehmlich als Fahrer fungierte, weiterreichte.

„Haben Sie sich damals gefragt, ob das legal ist, als die Daten von Mustafa kamen?“, wollte der Richter wissen. „Nein. Ich habe nur gemacht, wozu Mustafa mich beauftragt hat“, entgegnete der 23-Jährige. Er kennt besagten Mann aus Metelen, wo dieser einige Zeit wohnte. Engen Kontakt habe man allerdings nicht gehabt.

Verwunderung beim Richter

Ob ihm das nicht merkwürdig vorgekommen sei, in so kurzer Zeit hintereinander in unterschiedlichen Tankstellen einzukaufen, hakte der Vorsitzende nach. „Ich dachte, das wäre normal“, so die Antwort. „Dass ein Mann Sie für mehrere Hundert Euro einkaufen schickt?“, fragte der Richter entgeistert.

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Der mutmaßliche Mittäter, ein 31 Jahre alter Ahauser, gab sich ebenfalls ahnungslos, nachdem er sich in dem ersten Gerichtstermin im vergangenen Juli noch redseliger gezeigt hatte. „Ich habe damit nichts zu tun“, erklärte er. „Ich dachte, das wäre normal. Wenn mir jemand seine Zugangsdaten gibt, dann heißt das, dass es seine sind.“

Geschädigte aus Süddeutschland

Das war eben nicht der Fall. Das Konto gehört einer 21 Jahre alten Studentin, die extra aus Süddeutschland angereist war für den Gerichtstermin. Sie war seinerzeit durch einen Anruf ihrer Bank auf das ungewöhnliche Treiben auf ihrem Konto aufmerksam geworden. Zuvor war sie auf eine klassische Phishing-Mail hereingefallen, in der die Bank vermeintlich um die Eingabe ihrer Kontodaten bat. Letztlich blieb sie nach eigenen Angaben auf knapp 1000 Euro des Schadens sitzen.

Am Ende wurde das Verfahren gegen den 31-Jährigen eingestellt, nachdem er die Annahme eines Tankgutscheins nach einer deutlichen Ansage des Richters („Ich glaube, dass Sie mich hier verarschen wollen!“) eingestanden hatte. Der Metelener hingegen wurde zu 195 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt – hier inbegriffen ist die vorherige Strafe in Höhe von 130 Tagessätzen aus Steinfurt.