Sechs Monate Haft für den einen, vier Monate Haft auf Bewährung für den anderen Täter lautete am Dienstag das Urteil vor dem Amtsgericht. Zusammen hatten die beiden 28-jährigen Ahauser einen Rasenmäherroboter gestohlen. Dessen Wert: 600 Euro.

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Haft für 28-jährigen Ahauser: Diebstahl einen Tag nach letztem Urteil

rnAmtsgericht Ahaus

Seine Scheidung wirft einen Ahauser (28) völlig aus der Bahn. Drogen, Obdachlosigkeit, erste Vorstrafen. Jetzt muss er für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Seine Tat verstehe er selbst nicht.

Ahaus

, 17.11.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stehlen zwei Ahauser vor einem halben Jahr einen Rasenmähroboter aus einem Garten am Windhuk. Der Eigentümer hat allerdings Kameras aufgehängt. Die Bilder machen schnell die Runde durch verschiedene soziale Netzwerke. Am Dienstag folgt der vorläufige Schlussstrich vor dem Ahauser Amtsgericht.

Beide Ahauser, sie sind heute 28 Jahre alt und haben schon etliche Einträge im Bundeszentralregister, geben vor Gericht schnell alles zu. Zeugen müssen nicht aussagen.

Trotzdem bleiben Fragen offen: Warum sie an jenem Maimorgen den Mäher im Wert von rund 600 Euro mitgenommen haben, konnten beide nicht erklären. Beide sind arbeitslos, beziehen Hartz IV und haben Drogenprobleme.

„In dem Haus wohnen nur Asoziale“

In der Nacht vor jenem Morgen haben sie zusammen gefeiert und getrunken. „Wir haben gelacht und ein bisschen getobt“, nannte es einer von ihnen vor Gericht. Sie wohnen damals zusammen an der Heeker Straße. Den gestohlenen Rasenmähroboter legen sie auf der Terrasse ab. „Der war am Morgen nicht mehr da“, sagte der erste Angeklagte.

Das sei nicht verwunderlich, in dem Haus würden ohnehin nur asoziale Leute leben, fügt sein Bekannter hinzu. Jedenfalls hätten sie nie die Absicht gehabt, den Rasenmäher zu stehlen. „Wir haben ja nicht einmal eine Wiese“, sagte einer von ihnen. Schlimmer noch: Einer der Angeklagten ist mit dem Opfer persönlich bekannt.

Scheidung löste Probleme vor zwei Jahren aus

Aber: Seit der Scheidung von seiner Frau vor zwei Jahren habe er massive Probleme. Seine achtjährige Tochter sehe er nur bei den Großeltern. Mittlerweile konsumiere er täglich Amphetamin und Cannabis. Selbst am Morgen vor der Verhandlung habe er Drogen konsumiert, gab er zu.

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Und seit der Scheidung hat er eine ganze Reihe von Straftaten begangen: Betrug, Unterschlagung, Verkauf von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Dafür wurde am Tag bevor er den Rasenmäher gestohlen hat, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Bewährungsauflagen erfüllt er seither nur zum Teil.

Und das war es auch, was den Richter in seiner Urteilsbegründung für einen Augenblick sprachlos machte: „Ihre Rückfallgeschwindigkeit ist beeindruckend“, sagte er. Deswegen komme für ihn auch keine Bewährungsstrafe mehr infrage. „Selbst mit gutem Willen kann ich Ihnen keine positive Sozialprognose aussprechen“, machte er deutlich.

Sinneswandel geplant: Vor drei Wochen Vater geworden

Vor drei Wochen ist auch der andere Angeklagte Vater einer Tochter geworden. Er plane einen Sinneswandel, wolle auch die Drogen loswerden und eine stationäre Therapie machen. Ambulant funktioniere das nicht. „Die Stadt Ahaus ist Gift“, sagt er. Das Schlimmste für ihn sei ohnehin, dass das Bild von ihm in Ahaus die Runde gemacht habe.

„Alle denken ich klaue. Aber ich bin kein Dieb“, sagt er. Doch in seinem Vorstrafenregister hat sich einiges angesammelt: gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub, gemeinschaftliche Körperverletzung, gemeinschaftliche Körperverletzung, unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in 112 Fällen. Die meisten dieser Taten liegen aber schon Jahre zurück. Auch war er schon in Haft: 2 Jahre und neun Monate.

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Zusätzlich zum Diebstahl hatte der erste Angeklagte einen Roller ohne Führerschein und einen E-Scooter ohne Haftpflichtversicherung gefahren. Auch das gab er zu. In Kürze steht er wieder vor Gericht: wegen Betäubungsmitteln.

Am Ende standen zwei Schuldsprüche und zwei Haftstrafen: Sechs Monate ohne Bewährung für den ersten Angeklagten, vier Monate auf Bewährung für den zweiten Angeklagten. Beide werden zu 600 Euro Wertersatz herangezogen. Der zweite Angeklagte soll zusätzlich 100 Sozialstunden ableisten und sich in eine ambulante oder stationäre Therapie begeben, um seinen Drogenkonsum in den Griff zu bekommen.

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