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Neue KfW-Förderung und Klimaschutz: Effiziente Gebäude rechnen sich doppelt
Bauen und Sanieren
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ soll Bauen und Sanieren attraktiver machen – auch, um die Klimaziele zu erreichen. Der Antrag wurde vereinfacht, teilen die Experten vor Ort mit.
Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine noch größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen boomen und werden nun mit einer höheren Förderung belohnt, die oftmals attraktiver ausfällt als der zugestandene Steuerbonus. Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird unter einem Dach vereinfacht zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
„Die Förderung für Immobilienbesitzer, Bauherren und Käufer älterer Immobilien war noch nie so hoch wie in der neuen BEG“, erklärt Benedikt Bengfort, Kundenberater mit Schwerpunkt Baufinanzierung bei der Volksbank Gronau-Ahaus - für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus, selbst für kleinere energetische Einzelmaßnahmen.
Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 werden verfolgt
Der Hintergrund: In Gebäuden steckt großes Energiesparpotenzial. Etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. „Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass Energieeinsparungen in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien den Energiebedarf bis 2050 deutlich senken – um 80 Prozent gegenüber 2008“, berichtet Thomas Volmer, Direktor des Immobiliencenters bei der Sparkasse Westmünsterland. Erstmals werden somit Energieeffizienz und erneuerbare Energien in einem Förderprogramm zusammengefasst.
Die neue BEG gilt seit dem 1. Januar 2021. Sie integriert mehrere Programme der bisherigen Träger Förderbank KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher. Hauseigentümer können künftig mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen.
Zweite Umsetzungsphase beginnt am 1. Juli
Bereits umgestellt ist die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen im Altbau – zum Beispiel die Gebäudehülle, die Anlagen- oder Heizungstechnik sowie die Heizungsoptimierung betreffend. Zum Beispiel, wenn eine Ölheizung durch eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt werden soll. Zum 1. Juli 2021 wird die neue Bundesförderung vollständig umgesetzt. Zu diesem Datum gehen dann BEG Wohngebäude (zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime) und BEG Nichtwohngebäude (zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser) – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen bei der KfW an den Start.
Ein Beispiel: Wer bisher für ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Zuschuss von 40 Prozent und bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von 55 Prozent und bis zu 82.500 Euro, wenn der Standard Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien (EE)-Effizienzhausklasse erreicht wird und für das Wohngebäude ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) erstellt und vollständig umgesetzt wird. Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich die förderfähigen Kosten von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Warum der Zeitpunkt für Bauherren und Sanierer ein guter ist, das erklärt sich auch aus einer anderen Sicht. Der mit dem Jahreswechsel eingeführte CO2-Preis in den Segmenten Wärme und Verkehr macht Gas und Öl teurer, die Energiekosten für fossile Energieträger steigen. „Das wird ein zusätzlicher Antrieb für Sanierungen sein“, so Thomas Volmer. Die neue Bundesförderung könne für Sanierungen in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Energieeffiziente Maßnahmen rechnen sich auch langfristig
Neben der Förderung der Maßnahme profitieren die Bauherren natürlich auch nach erfolgreicher Umsetzung solcher Maßnahmen: „Aus Kundengesprächen wissen wir, dass die langfristigen (Neben-)Kosten für Strom und Gas oder Heizöl um rund zwei Drittel niedriger als vor Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen sind“, berichtet Benedikt Bengfort. Beide Experten weisen darauf hin, dass Kunden unbedingt darauf achten sollten, vor Beginn ihres Vorhabens ein Beratungsgespräch bei ihrer Bank und mit einem Energieexperten zu nutzen. Eine nachträgliche Förderung für bereits begonnene Projekte ist nicht mehr möglich.
Der weitere Fahrplan der Bundesregierung steht: 2023 soll das neue Programm unter die Lupe genommen und bei Bedarf angepasst werden. Dann erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.