Unter anderem an der Josefschule werden Maßnahmen vorgenommen, um die Infrastruktur in Ahaus in Sachen Ganztag an Grundschulen zu optimieren. Ob Teile aus den Projekten aus dem aktuellen Investitionsprogramm von Bund und Ländern förderfähig sind, wird die Stadt kurzfristig prüfen.

© Michael Schley

Enge Fristen: Stadt Ahaus prüft Förderfähigkeit aktueller Projekte im OGS-Ausbau

rnGanztag an Grundschulen

Gleich mehrere Bauprojekte zum Ganztagsausbau an Grundschulen sind in Ahaus in der Planung oder Umsetzung. Unterstützung könnte ein Förderprogramm liefern. Doch die Fristen sind sehr eng.

Ahaus

, 16.02.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Mit Hochdruck bereitet sich die Stadt Ahaus aktuell auf den anstehenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen im Jahr 2025 vor. Gleich mehrere Projekte sind derzeit in der Umsetzung oder Planung, um den Erfordernissen gerecht werden zu können. Da kommt ein zusätzliches Investitionsprogramm von Bund und Ländern zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen gerade recht.

Mit Einschränkung: „Da allerdings die Antragsnotwendigkeit mit Frist 28. Februar 2021 sehr kurzfristig ist, bleibt die Förderfähigkeit aus diesem Programm auch kurzfristig zu klären“, teilt Stefan Hilbring von der Pressestelle der Stadt Ahaus mit.

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Nach der „Richtlinie über Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ kann die Stadt Ahaus als Förderung für förderfähige Maßnahmen im Sinne der Richtlinie über ein Schulträgerbudget von 424.400 Euro verfügen. Erlassen wurde diese erst am 22. Januar dieses Jahres, was die Zuwendungsempfänger mit Blick auf die Antragsfrist zu einer raschen Reaktion aufforderte. Zuwendungsempfänger sind Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.

Situation im offenen Ganztag wird optimiert

Grundsätzlich gilt: „Diese Fördermöglichkeit begrüßen wir sehr, da wir aktuell an mehreren Grundschulen unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung in der Primarstufe, den aktuellen Schulentwicklungsdaten und den ständig steigenden Betreuungsquoten unter anderem Sanierungs-, Aus-, An-, Neu- und Umbaumaßnahmen planen. Dies insbesondere zur Optimierung der Situation in den offenen Ganztagsschulen unter Berücksichtigung des absehbaren Rechtsanspruches ab 2025“, erklärt Hilbring nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich Bildung, Kultur, Sport.

Betroffen sind unter anderem die Aabach-, Andreas-, Josef- und Katharinenschule. Dabei seien die jeweiligen Planungsprozesse mit den einzelnen Leistungsphasen unter Beteiligung von externen Architekten und Fachplanern mit allen rechtlichen Unsicherheiten zur zukünftigen Ganztagsbetreuung unterschiedlich weit fortgeschritten.

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Die Verwaltungsvereinbarung sieht einen Eigenanteil von 30 Prozent der Fördersumme vor, den Land und Kommunen hälftig übernehmen. In NRW stehen rund 158 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die durch das Land und die Kommunen jeweils um knapp 34 Millionen Euro ergänzt werden. Auf den Kreis Borken entfallen daraus rund 4,3 Millionen Euro. Diese Summe ist auf die Einrichtungen und Kommunen geschlüsselt.

Schulträger: Verlängerung der Frist wäre wünschenswert

Zur Inanspruchnahme des bereitgestellten Förderbudgets prüft die Verwaltung in Ahaus derzeit unter Berücksichtigung des recht engen Bewilligungs- und Durchführungszeitraumes – die geförderte Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2021 aufgenommen und bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden –, inwieweit die bislang nach dem 17. Juni 2020 entstandenen Planungskosten förderfähig sind.

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„Die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen mit einem erheblichen Investitionsvolumen an den genannten Grundschulen wird sicher nicht innerhalb des Durchführungszeitraumes bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein“, ergänzt Stefan Hilbring. Und damit gilt wie in einigen Nachbarkommunen der Tenor: „Eine Verlängerung dieser Frist wäre aus Schulträgersicht wünschenswert.“