Eltern von über 1500 Kindern sollen abstimmen Was passiert mit den Bekenntnisgrundschulen?

Bekenntnisgrundschulen: Eltern von 1500 Kindern sollen abstimmen
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Sechs von sieben Grundschulen in Ahaus und den Ortsteilen sind katholische Bekenntnisschulen. Nur die Pestalozzischule ist eine Gemeinschaftsgrundschule. Das stellt die Verwaltung immer wieder vor Probleme.

Beispiel Anmeldeüberhang: Werden mehr Kinder an einer Schule angemeldet, als dort zur Schule gehen können, muss eine Auswahl getroffen werden. An einer katholischen Bekenntnisschule werden katholisch getaufte Kinder bevorzugt. „Selbst wenn ein nicht-getauftes Kind direkt neben der Schule wohnen sollte, würde es automatisch abgelehnt“, schildert der städtische Beigeordnete Werner Leuker.

Auch bei der Besetzung von Schulleiter- und Lehrerstellen – an Grundschulen ohnehin keine ganz leichte Aufgabe – müssen die Bewerber neben der fachlichen Eignung auch die passende Taufurkunde haben. Mit den Gleichbehandlungsgrundsätzen sei das nur schwer vereinbar.

Dazu kommt ein seit Jahren sinkender Anteil katholischer Schülerinnen und Schüler. Seit 2012 ist der Anteil der katholisch getauften Kinder um gut zehn Prozent gesunken. Seit Ende 2021 bereitet die Verwaltung deswegen eine Abstimmung vor, um die sechs Bekenntnisschulen in Ahaus und den Ortsteilen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Ein langer Prozess.

Eine Umstellung, die bisher von allen Akteuren – Elternpflegschaften, Lehrerkollegien, Verwaltung und auch der Kirche – mitgetragen wird. Da dürfte es doch eigentlich kein großer Aufwand sein, oder?

Nicht ganz: „Wir sind hier in Deutschland“, sagt der Beigeordnete Werner Leuker beim Blick auf das dicke Schulrechtshandbuch auf dem Tisch und lächelt etwas säuerlich. Für die Umwandlung gebe es ein formalisiertes Wahlverfahren. Und das folge natürlich strengen Regeln – auch wenn sich eigentlich alle einig seien, dass die Umwandlung der richtige Schritt sei.

Mindestens die Hälfte muss abstimmen

Über die Umwandlung können nur die Eltern der aktuellen Schülerinnen und Schüler entscheiden. Genau gesagt haben sie pro Schulkind, das am Stichtag 10. Januar 2023 an einer der Bekenntnisschulen angemeldet war, eine Stimme. Haben die Eltern gemeinsames Sorgerecht, aber ein Elternteil will die Stimme in der Schule allein abgeben, braucht der- oder diejenige eine Vollmacht des anderen Elternteils.

Die Abstimmung ist nur gültig, wenn mindestens 50 Prozent der Eltern einer Schule ihre Stimme abgegeben haben. Und natürlich müsse dann die Mehrheit der Eltern für die Umwandlung der Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen abstimmen. Die Abstimmung soll pro Schule an jeweils drei Tagen über die Bühne gehen.

Kirche unterstützt Umwandlung

Selbst die Kirche unterstütze die angedachte Umwandlung. „Wir würden das auch nicht gegen deren Stimme tun“, sagt Werner Leuker. Stefan Jürgens, der leitende Pfarrer der Kirchengemeinde Ahaus, hatte aber schon bei zurückliegenden Informationsveranstaltungen die Umwandlung eindeutig befürwortet: „Als Kirche verlieren wir nichts, wenn es in Zukunft Gemeinschaftsgrundschulen gibt.“

Das Christentum solle nicht durch Tradition und Autorität, sondern durch Argumente und Offenheit zeigen, was in ihm stecke. „Wir reagieren auf eine vielfältige und differenzierte Gesellschaft. Deshalb geben wir für die Gemeinschaftsgrundschulen grünes Licht“, hatte er erklärt.

Die Verwaltung in Ahaus hofft nun auf ausreichende Beteiligung: „Machen wir uns nichts vor. Die Hürde ist nicht gerade klein“, sagt Werner Leuker. Die Stadt habe alles in ihrer Macht Stehende getan, um auf das Verfahren hinzuweisen und möglichst viele Eltern zur Abstimmung zu bewegen. Auch in den Schulen sei die Werbetrommel für die Abstimmungen gerührt worden.

„Wir haben alles getan, was möglich war“, sagt auch Reinhold Benning vom Schulamt der Stadt Ahaus. Die Verfahren seien in den Schulen vorbereitet worden, die Formulare seien vorgedruckt und verteilt, die Termine abgestimmt. Mehr gehe nicht.

Dem Ergebnis stehe die Verwaltung offen gegenüber: „Da sind wir leidenschaftslos“, betont Werner Leuker. Auch wenn die Vorteile einer Gemeinschaftsgrundschule natürlich überwiegen würden. Hauptsache sei, dass die Mindestzahl der Stimmen für gültige Abstimmungen eingehen würden.

Ergebnis noch komplett offen

Ohnehin ändere sich inhaltlich praktisch nichts, sagt Werner Leuker. „Wir wollen weder den Religionsunterricht noch die christlichen Feste abschaffen“, macht er ganz deutlich. Und weiter: „Ich kann es nur dreimal sagen, dass sich im Unterricht nichts ändern wird.“ Der werde ja ohnehin auch jetzt schon staatlich vorgegeben. Und das werde natürlich so bleiben.

Reinhold Benning und Werner Leuker sind zuversichtlich, dass sich die notwendige Zahl der Eltern an den sechs Schulen beteiligen wird. Wie die Ergebnisse ausfallen, mögen sie nicht abschätzen. Denkbar sei auch, dass einzelne Schulen umgewandelt werden, andere aber nicht.

Aabachschule: Montag, 27. März, bis Mittwoch, 29. März

Andreasschule: Mittwoch, 8. März, bis Freitag, 10. März

Burgschule: Mittwoch, 29. März, bis Freitag 31. März

Josefschule: (beide Standorte): Dienstag, 28. März, bis Donnerstag, 30. März

Kappenbergschule: Dienstag, 21. März, bis Donnerstag, 23. März

Katharinenschule: Mittwoch, 15. März, bis Freitag, 17. März

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