„Dumme Idee“ und riesiger Schaden Zwei Unfälle mit 17-jährigen Fahrern ohne Führerschein

„Dumme Idee“ und riesiger Schaden: Zwei Unfälle mit 17-jährigen Fahrern
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Wenn ein 17-Jähriger mitten in der Nacht der Polizei die Tür öffnet und eine „dumme Idee“ zugibt, muss zuvor einiges passiert sein: Mit zwei Freunden hatte der jugendliche Wessumer in der Nacht auf Dienstag (11.7.) das Auto seiner Mutter von der Einfahrt geschoben, sich hineingesetzt und den Motor gestartet. Extra ein paar Meter vom Wohnhaus entfernt, um die Mutter nicht zu wecken.

Dann waren die drei Jugendlichen zu einer Spritztour durch den Ort gestartet. Allerdings war ihr Ausflug nicht unbeobachtet geblieben. Zeugen riefen die Polizei.

Eine alarmierte Streife entdeckte die Jugendlichen mit dem Auto schließlich noch in Wessum. Als die Jugendlichen die Beamten bemerkten, flüchteten sie zu Fuß. Dabei warfen sie ein Zaunelement um – und beschädigten dabei ein geparktes Auto.

Gegen 2.30 Uhr klingelten die Beamten schließlich an der Wohnanschrift der Fahrzeughalterin. Der 17-Jährige öffnete und räumte den Beamten gegenüber die „dumme Idee“ ein. Einen Führerschein hatte er nicht. Ob er den in nächster Zeit machen darf, ist noch nicht entschieden.

Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den jungen Mann ein. Eine Ermittlung wird allerdings auch gegen die Mutter eingeleitet: „Fahrzeughalter müssen ihre Autoschlüssel so aufbewahren, dass das Auto gegen unbefugte Benutzung gesichert sind“, erklärt Dietmar Brüning von der Pressestelle der Polizei im Kreis Borken.

Das gelte im Zweifel auch für Eltern gegenüber ihren jugendlichen Kindern. Was am Ende bei so einer Ermittlung herumkomme, sei dann noch einmal eine andere Frage.

Gerichte urteilten über Haftung

Auch dazu gibt es schon Entscheidungen von Gerichten. Vor einigen Jahren urteilte beispielsweise das Amtsgericht Hagen in einem ähnlichen Fall: Ein Jugendlicher hatte den Autoschlüssel aus der gemeinsamen Wohnung mitgenommen und war zu einer illegalen Spritztour gestartet.

Das Gericht urteilte, dass die Eltern keine Schuld traf. Sie müssten in der Regel nicht davon ausgehen, dass ihr Kind ohne Erlaubnis das Familienauto benutzt. Deshalb stellt es auch keine grobe Verletzung der Obliegenheitspflichten dar, wenn der Autoschlüssel für alle Familienmitglieder zugänglich im Hausflur abgelegt wird.

Was den Jugendlichen aus Wessum zuhause erwartet, ließ die Polizei in ihrem Bericht offen.

Nach dem Unfall am Holthues Hoff fiel auf, dass der 17-Jährige am Steuer wohl unter Drogen stand: Ein Schnelltest fiel positiv auf THC, den Cannabiswirkstoff, aus. (Symbolbild)
Nach dem Unfall am Holthues Hoff fiel auf, dass der 17-Jährige am Steuer wohl unter Drogen stand: Ein Schnelltest fiel positiv auf THC, den Cannabiswirkstoff, aus. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Mit deutlich größerem Schaden endete wenige Stunden zuvor die Fahrt eines anderen minderjährigen Ahausers auf der Straße Holthues Hoff: Auf einen mittleren fünfstelligen Betrag schätzt die Polizei ganz vorsichtig den Gesamtschaden. Was war passiert?

Ein ebenfalls 17-jähriger Ahauser war am Montagabend gegen 19.50 Uhr auf dem Holthues Hoff von der Wessumer Straße in Richtung Hocksstraße gefahren. Dabei geriet er mit einem Reifen in eine Beeteinfassung am rechten Fahrbahnrand. Das Auto blieb für einen Moment stecken.

Jugendlicher gibt Vollgas

Um den Wagen wieder zu befreien, gab der Jugendliche Vollgas. „Dadurch schoss das Auto nach vorne“, wie es die Polizei in ihrem Unfallbericht formuliert. Der Wagen kollidierte dann erst mit einem Baum und dann mit einem dort geparkten Auto. Durch den Zusammenprall wurde das geparkte Auto um 180 Grad herumgeschleudert und prallte mit einem weiteren geparkten Auto sowie der angrenzenden Mauer eines Gebäudes zusammen.

Einen Führerschein konnte der 17-Jährige nicht vorweisen. Dafür schlug ein Drogentest auf den Cannabiswirkstoff THC an, so dass ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Auf den jugendlichen Fahrer kommt nun ein Strafverfahren zu. Auch hier wird erst einmal gegen den Halter ermittelt. Außerdem wird auch in diesem Fall die Fahrerlaubnisbehörde über das Verhalten des Jugendlichen informiert.

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