Einen achtjährigen Radfahrer hatte der Ottensteiner beim Ausparken übersehen – und danach einen Polizisten beleidigt.

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Autofahrer übersieht achtjährigen Jungen und beleidigt Polizisten

rnTextilstraße

Er hat einen achtjährigen Jungen beim Ausparken angefahren und dann einen Polizisten beleidigt. Doch von den Vorwürfen wollte der 26-jährige Ottensteiner nichts wissen.

Ottenstein

, 25.11.2021, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Beim Ausparken aus seiner Einfahrt an der Textilstraße übersieht ein 26-jähriger Ottensteiner im vergangenen April einen achtjährigen Jungen, der auf dem Gehweg mit dem Rad unterwegs ist. Es kommt zum Zusammenstoß. Der Junge stürzt, zieht sich Schürfwunden und Prellungen zu.

Die Polizei soll den Fall später aufnehmen. Der Autofahrer wird ausfallend, beleidigt den Polizisten als „Scheißbullen“. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung fand sich der Mann jetzt auf der Anklagebank des Ahauser Amtsgerichts wieder.

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Den Vorwurf will der Angeklagte da am Dienstag auf keinen Fall stehen lassen. Niemals habe er den Polizisten beleidigt. Er habe sich höchstens über die Situation insgesamt aufgeregt. Auch weil der Polizist wohl persönlich etwas gegen ihn habe. „Dabei habe ich so etwas wie ‚So ein Scheiß‘ gesagt“, erklärte er vor Gericht.

Schäden am Auto waren alt

Auch die Schäden an dem Auto habe er nicht mit dem Unfall in Verbindung bringen wollen. „Ich war geschockt, aber mir ging‘s nur um den Jungen“, sagte der Mann vor Gericht. Auch sei ja völlig klar, dass der Junge mit seinem Rad die Schäden gar nicht verursachen konnte. „Das waren alte Kratzer“, sagte der Mann.

Kurz nach dem Unfall hat er das aber wohl noch anders gesehen. So schilderte es zumindest die 43-jährige Mutter des Unfallopfers, die damals direkt zu der Unfallstelle geeilt war. „Erstmal ging es mir natürlich nur um meinen Sohn“, sagte sie vor Gericht. Als sie gesehen habe, dass es dem gut gehe, sei sie erst einmal beruhigt gewesen.

Doch dann begann der Ärger: Der Mann habe sie damals direkt auf ihre Versicherung angesprochen und ihr die Schäden am Auto präsentiert. „Mir war klar, dass die Schäden definitiv nicht von dem Fahrradunfall stammen konnten“, erklärte sie dem Richter.

Polizist kann sich sehr deutlich an Beleidigung erinnern

Sie rief die Polizei. Ein 29-jähriger Polizist nahm damals den Unfall auf: „Die Unfallaufnahme lief nicht zur Zufriedenheit des Angeklagten“, erklärte er. Ihm habe schon nicht gepasst, dass er als Unfallverursacher genannt wurde. Weiter wollte er wohl nicht akzeptieren, dass die Schäden an dem Wagen alt waren. „Er wurde immer lauter und aggressiver“, schilderte der Polizist.

Schließlich habe er laut und deutlich „Scheißbullen“ gerufen. Einen Irrtum schloss der Polizeibeamte vor Gericht aus. Er habe damals sogar noch die Bodycam, die an der Uniform angebrachte Videokamera, aktiviert. Erst da sei der Mann langsam etwas ruhiger geworden. Der Angeklagte sei polizeilich bekannt.

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Die 23-jährige Ehefrau des Angeklagten beteuerte, dass ihr Mann definitiv niemanden beleidigt habe. Auch das Wort „Bullen“ sei nicht gefallen. Das weitere Gespräch konnte sie allerdings nicht mehr wiedergeben. Es sei aber in „normaler Lautstärke“ verlaufen.

Richter wirft Angeklagtem vor, den „falschen Ton zu treffen“

„Niemand wirft Ihnen vor, dass Sie den Unfall absichtlich herbeigeführt haben“, erklärte der Richter. Das könne jedem passieren. Aber die Situation rund um die Beleidigung sei nicht ganz so einfach. „Sie versuchen, die Situation von damals heute kleinzureden“, so der Richter. Das hätte sich wohl auch ohne Verhandlung klären lassen, allerdings sei der Mann wohl auch bei Telefonaten mit dem Gericht mehrmals ausfallend geworden. „Da ist einiges schief gelaufen, weil Sie wohl den falschen Ton getroffen haben“, gab ihm der Richter mit.

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Am Ende blieb es beim Schuldspruch: 35 Tagessätze zu je 15 Euro muss der Mann zahlen, je fünf Euro weniger als im Strafbefehl gestanden hatten: Der Mann ist arbeitslos und hat eine kleine Tochter. Das wertete der Richter zu seinen Gunsten. Aus dem Unfall hat der Mann seine persönlichen Konsequenzen gezogen: Er fährt nun nur noch vorwärts aus der Einfahrt heraus.