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Ahauser verschickte jugendpornografisches Material per Whatsapp
Amtsgericht
Fotos von nackten Jugendlichen soll ein 37 Jahre alter Ahauser über Whatsapp verbreitet haben. Dafür sollte er sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Der Mann ließ seinen Verteidiger sprechen.
In elf Fällen soll ein 37 Jahre alter Ahauser in den Besitz jugendpornografischen Materials gelangt sein. Laut Strafbefehl verschickte der Mann unter anderem per Whatsapp Fotos von nackten weiblichen Jugendlichen. In einem Fall gelangte der Ahauser auch in den Besitz eines Videos mit jugendpornografischem Inhalt.
Für diese Taten sollte sich der Ahauser am Dienstag im Amtsgericht Ahaus verantworten. Der Mann entschied sich, an der Verhandlung nicht teilzunehmen. Dafür ließ er seinen Verteidiger sprechen.
Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe
„In erheblicher Anzahl“ – so der Staatsanwalt – lud der Ahauser aus dem Internet verschiedene Fotos mit jugendpornografischem Inhalt herunter. Eine Geldstrafe komme nicht mehr in Betracht, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft und forderte eine Freiheitsstrafe „nicht unter sechs Monaten“.
In seinem Plädoyer hielt der Staatsanwalt neun Monate Freiheitsstrafe für angemessen – für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem forderte der Staatsanwalt eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro. Weiterhin solle sich der Ahauser einer Diagnostik und gegebenenfalls Therapie für Sexualstraftäter unterziehen.
Der Verteidiger des Angeklagten fuhr rhetorisch schweres Geschütz auf. „Ich weiß gar nicht, wo diese Schärfe herkommt“, sagte er zum Staatsanwalt. Der Deliktsbereich, der seinem Mandanten vorgeworfen werde, fange als Strafmaß mit einer Geldstrafe an. Es habe sich um relativ harmlose Bilder gehandelt. „Wir sind hier nicht im Münster-Verfahren oder in Lügde“, sagte der Verteidiger und sprach zwei bundesweit bekannte Missbrauchsfälle an.
Eine Geldstrafe müsse reichen, erklärte der Verteidiger, der dem Staatsanwalt vorhielt: „Sie sind Getriebener der Politik.“ Der verneinte. Auch der Richter verwahrte sich gegen die Unterstellung.
„Geldstrafen sind die Ausnahme“
Er verhänge für ähnliche Verfahren immer wieder Freiheitsstrafen, erklärte der Richter dem Verteidiger. „Geldstrafen sind die große Ausnahme.“ Seine Vorstellung für den Strafbefehl sei: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus die Geldstrafe plus Diagnostik.
„Ich kann mir gut vorstellen, dass es so durchläuft“, erklärte der Verteidiger für seinen Mandanten – und war mit dem Strafbefehl einverstanden.
Den Vorschlag des Richters, die Geldstrafe von 3000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen, lehnte der Verteidiger für seinen Mandanten ab. Der 37 Jahre alte Ahauser will das Geld lieber an die Landeskasse zahlen.
Christian Bödding, Jahrgang 1966, ist bekennender Westfale, aber kein Sturkopf. Er schreibt gerne tiefgründig und am liebsten über lokale Themen, über die sich andere nach der Lektüre seiner Texte aufregen.
