23-Jähriger leugnet Überfall mit Schlagstock
Bei Spaziergang überfallen
Ein 23-Jähriger stand vor dem Landgericht in Münster . Der in Ahaus lebende Mann soll gegen das Waffengesetz verstoßen sowie eine schwere Körperverletzung begangen haben. Seine Aussage: "Ich war das nicht".
"Ich war das nicht", war gestern Morgen die Aussage des 23-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht in Münster . Der in Ahaus lebende Mann soll gegen das Waffengesetz verstoßen sowie eine schwere Körperverletzung begangen haben.
Der Richterspruch steht noch aus: Wegen fehlender Zeugenaussagen wurde die Verhandlung vertagt. Vor dem Amtsgericht Ahaus war der 23-jährige Wüllener bereits zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden und daraufhin in Berufung gegangen.
Im Juli vergangenen Jahres soll der Angeklagte einen 31-jährigen Stadtlohner mit einer so genannten Stahlrute in einem Wohngebiet in Wüllen niedergeschlagen haben. Zeugen wollen einen silber-schwarzen Schlagstock gesehen haben.
Bei Spaziergang überfallen
Der Stadtlohner sei mit seiner Freundin in der Tatnacht in Wüllen spazieren gegangen und von einem dunkleren Feldweg zurück in die verkehrsberuhigte Straße eingebogen, in der die Freundin des Opfers wohnte. Die Freundin lebte da im gleichen Haus wie der mutmaßliche Täter.
Der 23-jährige Arbeitssuchende bewohnt dort eine Wohnung gemeinsam mit seinen Eltern. Die damals neue Nachbarin soll von dem 23-jährigen schon mal privat eingeladen worden sein, habe dies aber abgelehnt.
Mit Sturmmaske bekleidet
Der Täter soll sich dem Opfer und seiner Freundin in der Tatnacht von hinten genähert haben. Bekleidet war er dabei mit einer schwarzen dicken Jacke, Stiefeln und einer Sturmmaske - trotz der sommerlichen Temperaturen.
Als die Freundin auf Schritte aufmerksam wurde und schrie, habe der Täter bereits auf sein Opfer eingeschlagen. "Der hat immer nur auf den Kopf gezielt", berichtete die 28-jährige Zeugin und Freundin des Opfers.
Schläge auf den Kopf
Nach mehreren Schlägen auf den Kopf sei der 31-jährige Altenpfleger zu Boden gegangen, habe sich aber noch mal aufrappeln können, um den Angreifer wegzuschubsen.
Der Täter habe weder Geld verlangt, noch gesprochen und lief nach der Tat in Richtung des Wohnhauses, in dem auch die Freundin des Opfers wohnte. "Es kam kein Ton von der Person, die auf mich eingeschlagen hat", sagte der 31-jährige Krankenpfleger aus. Zeugen riefen im Anschluss Krankenwagen und Polizei.
Im Krankenhaus in Ahaus seien bei dem Opfer dann Prellungen am Rücken sowie Platzwunden am Kopf festgestellt worden. Bezüglich des Verstoßes gegen das Waffengesetz hat es bereits im vergangenen Jahr einen Teilfreispruch gegeben.
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