Auf der Ahauser Kirmes – hier ein Archivbild – zog der 20-jährige Ahauser eine Spielzeugpistole aus der Tasche, als zwei Polizisten ihn festnehmen wollten. Wie er auf die Idee kam, konnte er vor dem Ahauser Amtsgericht nicht mehr erklären. Ein Atemalkoholtest hatte damals einen Alkoholwert von rund 1,6 Promille ergeben. Inzwischen trinke er keinen Tropfen mehr, sagt er.

© Stephan Rape

20-Jähriger wehrt sich gegen Festnahme und zieht Spielzeugpistole

rnAhauser Kirmes

Polizisten wollen auf der Kirmes einen 20-Jährigen festnehmen, doch der wehrt sich und zieht eine Pistole. Nur ein Spielzeug, wie schnell klar ist. Doch die Schnapsidee landet vor Gericht.

Ahaus

, 24.11.2020, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Aus der Reihe „Dumme Ideen, die richtig teuer werden“: Nach einer Schlägerei auf der vergangenen Ahauser Kirmes zieht ein 20-jähriger eine Spielzeugpistole aus der Tasche, als zwei Polizisten ihn festnehmen wollen. Die beiden Beamten können ihn zwar überwältigen, er wehrt sich jedoch nach Kräften und beleidigt sie wüst. Der Grund: übermäßiger Alkoholkonsum.

Es ist später Abend am Kirmessamstag 2019. Nach einer Schlägerei wird ein Rettungswagen gerufen. Die Besatzung will dem Opfer einer Schlägerei helfen. Ein 20-jähriger Ahauser will das jedoch verhindern. Zwei herbeigerufene Polizisten wollen für Ordnung sorgen.

„Sah in der Dunkelheit aus wie meine Dienstwaffe“

Als der 20-Jährige festgenommen werden soll, wehrt er sich. Ein 43-jähriger Polizist aus Heek sieht dann, wie der junge Mann in die Hosentasche greift und plötzlich eine Waffe in der Hand hält. „In der Dunkelheit und dem Kirmestreiben sah die aus, wie meine Dienstwaffe“, erzählt der Polizist am Montag vor dem Ahauser Amtsgericht. Er habe sie ihm dann aus der Hand reißen können. „Da habe ich direkt gemerkt, dass es keine echte Waffe war“, sagt der Beamte. „Hätte ich weiter weg gestanden, hätte ich allerdings selbst sofort meine Waffe gezogen“, verdeutlicht er die bedrohliche Situation.

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Auch danach gab der 20-jährige noch nicht nach: Nach Kräften wehrt er sich gegen die beiden Beamten. Sie können ihn nur mit Mühe am Boden festhalten und schließlich fesseln. Auch danach beleidigt er die beiden Polizisten und bedroht sie weiter. Zigfach sei das Wort „Hurensohn“ gefallen. Um die Beamten und den 20-Jährigen bildet sich mehrfach eine Menschentraube. „Die Beleidigungen sind unter massiver Außenwirkung gefallen“, erklärt der Heeker Polizist vor Gericht.

Beide Polizisten tragen Schürfwunden und Prellungen davon. Dem zweiten Polizisten, ein 53-jähriger Gronauer, bohrt sich zusätzlich ein Glassplitter ins Knie, der erst Monate später gefunden wird.

21-Jähriger gesteht und entschuldigt sich vor Gericht

Vor Gericht ist der mittlerweile 21-Jährige direkt geständig. Er habe an dem Abend zu viel Alkohol getrunken und gar nicht mehr gewusst, was er mache. Erst von Bekannten habe er später erfahren, was er tatsächlich getan habe. „Ich möchte mich für das respektlose Verhalten entschuldigen“, sagt er den beiden Beamten. Die nicken nur. Auch habe er wegen der Tat und ihrer Folgen seit über einem halben Jahr keinen Tropfen Alkohol getrunken.

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Wie sich die Spielzeugpistole überhaupt in seine Tasche verirrt habe und warum er sie aus der Tasche gezogen habe, könne er nicht mehr beantworten. Sie sei ihm zugesteckt worden. „Diese Schnapsidee hätte böse enden können“, tadelt der Richter. Es habe nicht viel gefehlt und der Täter hätte selbst blutend am Boden gelegen.

Richter belässt es bei einer Geldstrafe

Einen Dauerarrest wie von der Jugendgerichtshilfe zunächst vorgeschlagen, sahen aber weder der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch der Richter für angemessen. „Über das Geld können wir Sie mehr treffen“, sagte der Richter. Der der junge Mann muss 1000 Euro an den Kinderschutzbund bezahlen. Zusätzlich hat er sich vor Gericht in einem Vergleich mit den beiden Polizeibeamten auf Schmerzensgeld geeinigt: 150 und 350 Euro muss er ihnen zahlen – und will das so schnell wie möglich erledigen, wie er vor Gericht beteuerte. Das sei ein teurer Abend gewesen, an den er sich hoffentlich lange zurückerinnere.

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„Ich hoffe, dass wir uns jetzt nicht mehr sehen“, gab der Richter ihm noch mit auf den Weg. Bei der nächsten Straftat werde die Strafe deutlich empfindlicher ausfallen. Bisher war der junge Mann mehrfach aufgefallen, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren war.